Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 27.10.2004, 10:05 Uhr

Missverständnis

Hi Britta,
wart ihr in HH? Habt euich ja garnicht gemeldet ;o)

Also dass bei zu geringer Unterhaltszahlung der Freibetrag übertragen werden kann, habe ich auch erwähnt.

ABER ich meinte etwas anderes.
zB wenn ein elternteil ein geringes oder KEIN Einkommen hat, dann würde der freibetrag bei ihm ja wirkungslos verfallen.

Darum wurde früher oft der Freibetrag auf den anderen übertragen, damit die Steuervorteile nicht verfallen.
Man hat sich dann ja entsprechend einigen können... mehr KU, etc

Diese Möglichkeit wurde verbaut.

Hat also zB die Mutter kein eigenes Einkommen, dann könnte sie dem Avter ihre Hälfte nicht übertragen... und damit ist 0,5Kind steuerlich verloren.

Gruss nach Dui... hoffe bei euch ist alles gesund&munter...

 
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