Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 26.10.2004, 11:17 Uhr

Geht nicht mehr...

Hi rufuus,
die Übertragung des Kinderfreibetraganteiles auf den anderen Elternetil ist eigentlich schon länger (seit '96?) nicht mehr möglich.

Zahlt der unterhaltspflichtige elternteil KEINEN oder nur sehr geringen (weniger als Regelbetrag) Kindesunterhalt, so kann der Kinderfreibetrag ganz auf den betreuenden Elternteil übertragen werden... der wird jedoch mit dem Kindergeld verrechnet ud die ganze Auf´wand lohnt nur bei höheren Einkommen, also im Normalfall deckt das (heute ja relativ hohe) Kindergeld alle Steuermöglichkeiten ab.

Der betreuende Elternteil erhält ja immer das ganze Kindergeld ausgezahlt, also auch den Anteil des unterhaltszahlenden Elternteiles, weil es eine Verienfachung darstellt UND weil damit wenigstens sichergestellt ist, dass über die Kindergeldzahlung ein Teil des Unterhalts beim Kind ankommt.

Es ist keinesfalls so, dass der betreuende elternteil von SEINEM Kindergeld etwas an den anderen abgeben muss (wie es hier an anderer Stelle ausgedrückt wurde), sondern es ist so dass der Staat nur EINE Zahlung leisten will und die Verrechnung auf die Eltern über den Unterhalt abschiebt.

Als unterhaltspflichtiger elternteil hat man ansonsten ja keine anderen steuerlichen Möglichkeiten... zB sehr hohe Umgangskosten etc können steuerlich nicht geltend gemacht werden, hier wird man auf den Kindergeldanteil vertröstet, auch wenn man den ganricht erhält.

cu

 
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