Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ruufus am 26.10.2004, 11:47 Uhr

Geht nicht mehr...

danke für deine ausführliche darlegung.

sicher wird jeder unterhaltspflichtige den errechneten kigeldanteil vom tabellenwert abziehen (ist ja nicht immer die hälfte). im übrigen wird jeder rechtsberater bzw. das familiengericht dies berücksichtigen.

einen tipp noch für unterhaltspflichtige: "anlage u" für freibetrag auf lohnsteuerkarte vom unterhaltsempfänger unterschreiben lassen und beim finanzamt einreichen.

lg

ruufus

 
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