Geschrieben von mf4 am 06.10.2011, 21:42 Uhr |
Mindestunterhalt für die Kindern - ich blicke da so gar nicht durch...
Natürlich musst du das schriftlich haben UND Kontoauszüge, dass du den angegebenen Betrag tatsächlich erhälst.
Bei dem angegebenen Unterhalt sind unter Umständen noch nicht das halbe Kindergeld abgezogen. Von 500€ kannst du mit Sicherheit träumen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Mindestunterhalt für die Kindern - ich blicke da so gar nicht durch... - Paulara 06.10.11, 20:42
- Re: Mindestunterhalt für die Kindern - ich blicke da so gar nicht durch... - mf4 06.10.11, 21:42
- Re: Mindestunterhalt für die Kindern - ich blicke da so gar nicht durch... - Paulara 06.10.11, 22:00
- Re: Mindestunterhalt für die Kindern - ich blicke da so gar nicht durch... - mf4 06.10.11, 23:36
- Re: Mindestunterhalt für die Kindern - ich blicke da so gar nicht durch... - susafi 07.10.11, 6:35
- Re: Mindestunterhalt für die Kindern - ich blicke da so gar nicht durch... - shinead 07.10.11, 9:19
- Re: Mindestunterhalt für die Kindern - ich blicke da so gar nicht durch... - mf4 06.10.11, 21:42
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