Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 06.10.2011, 21:42 Uhr

Mindestunterhalt für die Kindern - ich blicke da so gar nicht durch...

Natürlich musst du das schriftlich haben UND Kontoauszüge, dass du den angegebenen Betrag tatsächlich erhälst.

Bei dem angegebenen Unterhalt sind unter Umständen noch nicht das halbe Kindergeld abgezogen. Von 500€ kannst du mit Sicherheit träumen.

 
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