Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mama.mia am 14.07.2013, 21:58 Uhr

mama.mia

Nein, nein das wurde nicht wo reingeschrieben, sondern ihm bei einem Termin vom Rechtspfleger direkt so ins Gesicht gesagt

Bei uns in Ö ist es so, das für die UH-Berechnung das Jahreseinkommen des vorherigen Jahres gerechnet wird.
Er hätte also im Jahr darauf eine Herabsetzung beantragen können, da er ja etwa drei Monate wenig verdient hat.
Was er aber nicht wollte, da er ja in dem Jahr keine 'Not' mehr hatte

 
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