Geschrieben von Gucci75 am 30.04.2019, 16:26 Uhr |
Lieb sein hilft dem Kind hier gar nichts
Ganz so einfach ist es nun auch nicht mit Errechnen des Zahlbetrages.
Der Vollständigkeit ist die Anmerkung geschuldet, dass sein Netto zunächst noch zu bereinigen ist, um auf einen Betrag zu kommen, der dem Kind zusteht.
So kann der KV eine Altersvorsorge in Höhe von 4% des Jahresbrutto, evtl. gemeinsame Schulden, Unfallversicherung, 5%für berufsbedingte Aufwendungen (u. U. auch mehr, wenn er dies nachweisen kann) u. a. Insofern gibt es doch einen deutlichen Klärungsbedarf. Möchtest du dich nicht selbst kümmern müssen, ist, wie desireek schon schrieb, eine Beistandschaft sinnvoll.
- Unterhalt neu aushandeln - wie würdet ihr es angehen? - Schneehanne 29.04.19, 22:38
- Lieb sein hilft dem Kind hier gar nichts - desireekk 29.04.19, 23:38
- Re: Lieb sein hilft dem Kind hier gar nichts - Gucci75 30.04.19, 16:26
- Re: Unterhalt neu aushandeln - wie würdet ihr es angehen? - Patti1977 30.04.19, 19:09
- Re: Unterhalt neu aushandeln - wie würdet ihr es angehen? - Schneehanne 01.05.19, 23:14
- Lieb sein hilft dem Kind hier gar nichts - desireekk 29.04.19, 23:38
Wird Unterhalt auch raus gerechnet beim Wohngeld
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