Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Gucci75 am 30.04.2019, 16:26 Uhr

Lieb sein hilft dem Kind hier gar nichts

Ganz so einfach ist es nun auch nicht mit Errechnen des Zahlbetrages.
Der Vollständigkeit ist die Anmerkung geschuldet, dass sein Netto zunächst noch zu bereinigen ist, um auf einen Betrag zu kommen, der dem Kind zusteht.
So kann der KV eine Altersvorsorge in Höhe von 4% des Jahresbrutto, evtl. gemeinsame Schulden, Unfallversicherung, 5%für berufsbedingte Aufwendungen (u. U. auch mehr, wenn er dies nachweisen kann) u. a. Insofern gibt es doch einen deutlichen Klärungsbedarf. Möchtest du dich nicht selbst kümmern müssen, ist, wie desireek schon schrieb, eine Beistandschaft sinnvoll.

 
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