Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von angry.me am 08.09.2010, 20:13 Uhr

Laut Mieterbund..

laut Mieterverein beträgt die Wohntemperatur, ab der geheizt werden "darf" bei 17 Grad (also alles, was unter 18 Grad liegt, ist "heizbedürftig" *lach*) Ansonsten beginnt die Heizperiode, ab der offiziell geheizt werden "darf" am 01.10. jeden Jahres. Da ist es dann egal, welche Zimmertemperatur zugrunde liegt.
Blöd nur: In meiner Wohnung ist ausgerechnet der Heizkörper im WoZi defekt, habe aber 20 Grad (was mir persönlich zu kalt ist, unter 22 geht bei mir NIX!!!), ich darf aber erst ab 1.10. oder eben ab unter 18 Grad was unternehmen (wo ist der Fröstel-smiley)?
Das Bad und die Kinderzimmer sind aber beheizt...

 
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