Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 06.09.2013, 9:35 Uhr

Könntest Du bitte....

Die AP hat ja immerhin ein paar Wochen Zeit, die Vermögensverhältnisse zu prüfen. Da hilft ein Blick in die Bankunterlagen und wo der Verstorbene Konten hatte. Zum Glück gibt es die Schufa, da sind alle Konten gelistet.

Ist das Erbe positiv, wird sie es annehmen müssen.
Ist das Erbe negativ, muss sie das natürlich nicht (und wird sich auch moralisch nicht dazu verpflichtet fühlen!).

So, wie das AP verfasst ist, geht m.E. Dura schon davon aus, dass da "was hängenbleibt".

 
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