Für alleinerziehende Eltern

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von mandytier  am 11.12.2012, 13:46 Uhr

Könnt ihr mir da evtl helfen, mir Tipps geben?

Hallo


Mein Ex und ich haben uns vor ca. 5- 6 Monaten getrennt.
Wir sind nicht verheiratet, haben aber geteiltes Sorgerecht!

Seit dem er von heut auf morgen ausgezogen ist, hat er unsere gemeinsame Tochter (9 Monate ist sie jetzt) vielleicht 10 mal gesehen... Manchmal 1-2 Nächte, meist aber nur 2-3 Std u nd das auch nur alle 3-4 Wochen!

Jetzt kommt er mir plötzlich damit, das er mir ab diesen Monat kein Unterhalt mehr geben will. (Bis Jetzt hat er mir immer 150€ gegeben, das hab ich handschriftlich von ihm und auch beim Amt so angegeben, ich beziehe zur Zeit ALG2.)

Er hat bereits einen Sohn. Als unsere Tochter geboren wurde, haben wir den Unterhalt für den Sohn berechnen lassen und da kam bei rum, dass er ca 90€ zahlenmuss.
Darauf bezieht er sich jetzt. Aber die Lebensumstände haben sich ja sehr verändert und es wurde bis jetzt nie etwas neues berechnet, weder für den Sohn noch für unsere Tochter.

Er arbeitet als Koch, Vollzeit.

Jetzt hat er seinen Job hier freiwillig gekündigt und nimmt wohl ab Jan. soweit ich weiß, einen schlechter bezahlten Job an.

Irgendwie finde ich das alles sehr fragwürdig.
Er hat jetzt mit einem Anwalt gedroht, weil er ganz plötzlich dies und das aus meinem Haushalt haben möchte, also zB Staubsauger, Töpfe etc. Wie sagt, er wohnt seit fast einem halben Jahr nicht mehr hier und damals hatte er gesagt er bräuchte nichts und deswegen auch nichts außer seinen persnlichen Dingen mitgenommen.


Wo kann ich mich am besten hinwenden? Was kann da auf mich zukommen? Habt ihr vielleicht ein paar Tipps oder Dinge auf die ich Achten müsste?

Liebe Grüße

 
16 Antworten:

Re: Könnt ihr mir da evtl helfen, mir Tipps geben?

Antwort von CKEL0410 am 11.12.2012, 13:52 Uhr

Hallo
Zum Jugendamt am besten und die fördern dann alles ein um den uh zu berechnen. Wenn er 2 Kinder hat muss er für beide zahlen, aber der uh muss unbedingt berechnet werden. Ansonsten wegen der anderen Sachen einfach mal so laufen lassen, 5-6 Monate getrennt und dann was haben wollen...is klar, zur Not einen Anwalt nehmen!

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Re: Könnt ihr mir da evtl helfen, mir Tipps geben?

Antwort von angry.me am 11.12.2012, 13:53 Uhr

An Deiner Stelle würde ich mich hier direkt ans Jugendamt wenden, eine Beistandschaft einrichten lassen und über sie den Unterhalt ermitteln und ggf. "eintreiben" lassen.
Mit Titel ist die Sache ganz eindeutig.
Problematisch ist halt nur seine Kündigung. Wenn er nichts hat, zahlt er auch nicht. Aber dann käme ja UVG infrage. Deshalb rate ich Dir auf jedem Fall zum Gang zum JA.

Sachen aus dem Haushalt zu bekommen, kann er komplett vergessen. Wenn er keine Belege mehr über geleistete Zahlungen hat, steht Aussage gegen Aussage und die Sachen sind Deins.

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Re: Könnt ihr mir da evtl helfen, mir Tipps geben?

Antwort von mandytier am 11.12.2012, 13:54 Uhr

Okay danke euch schonmal!

Kann ich einfach so beim JA vorbei, oder mach ich da besser einen Termin... Ich finde nämlich grad keine Telefonnommer im Netz -.-"

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Re: Könnt ihr mir da evtl helfen, mir Tipps geben?

Antwort von angry.me am 11.12.2012, 13:56 Uhr

Termin wäre geschickter, dann wirst Du nicht unnötig wieder fort geschickt. Und nimm gleich Kopien mit, wenn vorhanden Vaterschaftsanerkennung und auf alle Fälle Geburtsurkunden.

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Re: Könnt ihr mir da evtl helfen, mir Tipps geben?

Antwort von Pamo am 11.12.2012, 13:59 Uhr

Für den Unterhalt gehst du zum Jugendamt und richtest eine kostenlose Beistandschaft ein. Die werden den KV zur Offenlegung seines Einkommens auffordern und daraufhin wird der Unterhalt berechnet. Vergiss nicht die unten aufgeführten einkommensrelevanten Zusatzleistungen zu erwähnen. Setz ein Schreiben auf, mit dem du grundsätzlich Unterhalt für deine Tochter forderst. Die Beistandschaft soll für dich vor Gericht einen flexiblen Unterhaltstitel erwirken, der auch pfändbar ist.

Gehören ihm die Haushaltsgegenstände, die er nun einfordert? Wenn ja, gib sie ihm. Lass dir den Erhalt quittieren (eine Liste von ihm mit Datum und Unterschrift abzeichnen). Wenn nicht, teile ihm mit dass sie ihm nicht gehören und fertig.

Es spielt keine Rolle, wie lange er sein Eigentum kostenlos bei dir gelagert hat, du musst sie herausrücken. Da würde ich gleich alles auf einmal zusammen packen, damit dieser Stress nur einmal erfolgt.

Du kannst den Wert seines Eigentums nicht mit dem ausstehenden Kindesunterhalt verrechnen.

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Re: Könnt ihr mir da evtl helfen, mir Tipps geben?

Antwort von mandytier am 11.12.2012, 14:05 Uhr

Nee nee so meinte ich das auch nicht :-)
Seine Sachen kanne r natürliche ohne Probleme haben! Ist auch nicht mehr viel...

Er fängt jetzt nur an er müsse hal Dinge einfordern die wir von meinen Freunden/ Verwandten bekommeb haben bzw die wir von meinem erspartem gekauft haben.

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Re: Könnt ihr mir da evtl helfen, mir Tipps geben?

Antwort von Pamo am 11.12.2012, 14:10 Uhr

Haha, das ist lustig.

Fragen kann man ja mal.

Du siehst, er hat Geld genug wenn er dafür einen Anwalt beauftragt.

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Deja Vu

Antwort von Keldana am 11.12.2012, 14:13 Uhr

Hi !

Hattest Du vor einer Weile hier schonmal geschrieben ? Denn der ganze Text kam mir beim Lesen total bekannt vor.

Gruß
Keldana

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Re: Deja Vu und Dienstag

Antwort von mandytier am 11.12.2012, 14:18 Uhr

Hm... nee glaube nicht... *lach*


habe grad mit dem JA telefoniert und für nächste Woche Dienstag einen Termin bekommen...

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Re: Deja Vu und Dienstag

Antwort von Pamo am 11.12.2012, 14:25 Uhr

nimm die folgenden Stichworte mit:

- evtl. freiwillige Einkommensreduzierung durch Jobwechsel
- erhöhte Erwerbsobliegenheit durch Unterhaltspflicht

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Re: Könnt ihr mir da evtl helfen, mir Tipps geben?

Antwort von shinead am 11.12.2012, 15:52 Uhr

Wenn er freiwillig gekündigt hat, um einen schlechter bezahlten Job anzunehmen, dann wird mit einem fiktiven Einkommen gerechnet. Er darf sich freiwillig gehaltlich nicht verschlechtern. Ok, er darf es schon, aber das wirkt sich dann nicht auf den Unterhalt aus.

Für die Monate, in denen er gar nicht zahlen kann, weil er kein Einkommen hat, steht Dir UVG zu. Das wird er allerdings zurück zahlen müssen, da er den Bezug willentlich und wissentlich verschuldet hat.

Das Kind wohnt bei Dir, daher keine Dinge abgeben, die Du für das Kind benötigst. Dazu gehören Töpfe und auch der Staubsauger, wenn nur einer im Haushalt vorhanden ist.
Über Dinge aus dem Schlafzimmer (Bett, seine Matratze oder den Schrank) könnt ihr reden, aber Küche und Kinderzimmer sind tabu.

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Kaldana schau mal 6,7 Beiträge weiter unten...

Antwort von Spinat am 11.12.2012, 20:28 Uhr

... da hat die AP bereits geschrieben, aber da gings um Nahrungsmittel die sie mitgeben muss.

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Re: Kaldana schau mal 6,7 Beiträge weiter unten...

Antwort von Keldana am 11.12.2012, 23:02 Uhr

Keldana ;-)

Aber Danke ... das war es ... die 90 Euro, der Jobwechsel etc. ... daher kam mir das alles so "vertraut" vor.

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bei frau bader steht der selbe beitrag unter einem anderen nick....

Antwort von CKEL0410 am 12.12.2012, 7:02 Uhr

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bei frau bader steht der selbe beitrag unter einem anderen nick....

Antwort von CKEL0410 am 12.12.2012, 7:03 Uhr

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Re: bei frau bader steht der selbe beitrag unter einem anderen nick....

Antwort von mandytier am 12.12.2012, 10:12 Uhr

Jaa ;-) Das war auch ich! Also Hasenfuß.... Bevor sich welche Fragen wieso Zweitnick... Für Fragen an die Experten zB nehm ich den anderen, weil es für mcih selber dann übersichtlicher ist... In anderen Foren hatte ich damals bescheid gesagt, hier noch nicht -.-" Sorry :-)

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