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Geschrieben von Jenny12 am 11.07.2020, 15:43 Uhr

Kinderbonus

Hallo,
ich habe erst heute erfahren, dass der Kindsvater den halben Kinderbonus vom Unterhalt abziehen kann.
Das regt mich grad tierisch auf!
Mit welchem Recht? Wegen 2 Wochenenden im Monat?
Wie seht ihr das?
Ich meine, ich weiß zwar noch nicht, ob er es bei mir geltend macht, aber - ich habe geplant, endlich einen Computer anzuschaffen.
Klar könnte ich dann mit ihm reden - aber diese Aufteilung REGT MICH EINFACH AUF!

Liebe Grüße
Jenny

 
5 Antworten:

Re: Kinderbonus

Antwort von KKM am 11.07.2020, 16:37 Uhr

Ich bin auch gespannt, ob der Unterhalt gekürzt wird.

Mein Ex hat die Kinder seit dem 2.März nicht mehr gesehen......

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Re: Kinderbonus

Antwort von pauline-maus am 12.07.2020, 0:19 Uhr

Hast du einen Titel? Das ist ganz wichtig ....
Natürlich kann dann der zahlende Elternteil ein Unterhaltsabänderungsverfahren einleiten ,das du dann eventuell zahlen musst .....nur wer macht das für 150,00 Ecken ,die ja eigentlich dem Kind sein sollten und was ihm , dem vater genauso kommuniziert wird.

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Re: Kinderbonus

Antwort von Einstein2.0 am 12.07.2020, 8:41 Uhr

Bei einem Titel genügt es, den Empfänger nachweislich schriftlich über die temporäre Kürzung zu informieren. Da muss kein Abänderungsverfahren eingeleitet werden.
Natürlich kann sie es per Titel dennoch pfänden lassen, dann wird’s am Ende aber teurer für sie, weil er nun mal, auch mit Titel, ebenso Kindergeldberechtigt ist.

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Re: Kinderbonus

Antwort von Möhrchen am 12.07.2020, 9:50 Uhr

Es geht hier nur um die Kindergeldberechtigung - Umgang hat damit nichts zu tun. Mich ärgert es auch, dass der sog. Kinderbonus da eher ein Elternbonus ist...dann hätte man es gleich anders lösen können.

Die Verdopplung des Entlastungsbeitrags bleibt Dir alleine, falls du die Voraussetzung dafür erfüllst. Darüber freue ich mich mehr als über den Bonus.

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Re: Kinderbonus

Antwort von Jessi757 am 13.07.2020, 10:18 Uhr

Ich hab gelesen, dass den Bonus der bekommt bei dem das Kind lebt.
Vom Unterhalt abziehen soll nur bei gleichem Betreuungsumfang gehen.

Das wäre auch noch schöner, wenn der Vater, der sich seit über einem Jahr nicht bei seinen Kindern hat blicken lassen, Coronabonus dafür bekäme, dass er keinerlei Mehraufwand, weder finanziell noch zeitlich hatte.

LG

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