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Geschrieben von ungewohnt am 26.06.2020, 17:49 Uhr

Unterhalt ab 18 - natürlich ausgeblieben

Hallo Zusammen,
Kind ist 18 und Vater hat sich nie gemeldet... also kein Kontakt.
Jetzt wurde der Unterhalt vom JA neu berechnet und Vater soll weiter zahlen.
Geld ist keins gekommen. Das JA vertritt das Kind nicht mehr und meinte, das Kind soll Kontakt aufnehmen und Unterhalt einfordern....
Bevor ich meine Meinung schreibe, würde ich gerne eure Meinung lesen :-)

 
9 Antworten:

Re: Unterhalt ab 18 - natürlich ausgeblieben

Antwort von Fru am 26.06.2020, 21:46 Uhr

Ich weiß nicht, in wie fern in solch einem Fall Meinungen helfen, da gibt's Gesetze für, die das regeln. Möchtest Du bzw. das Kind diese durchsetzen, muss man im schlimmsten Fall einen Anwalt beauftragen.

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Re: Unterhalt ab 18 - natürlich ausgeblieben

Antwort von desireekk am 27.06.2020, 3:13 Uhr

Tja... das Jugendamt hat Recht.

Das Kind ist jetzt „groß“ und muss selbst einfordern.
Leider haben viele Kinder da eine Hemmschwelle und tun sich da sehr schwer... braucht viel Coaching und Unterstützung.

Alternativ könnte das Kind dir auch eine Vollmacht erteilen, dann kannst du loslegen.

VG

D

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Re: Unterhalt ab 18 - natürlich ausgeblieben

Antwort von spiky73 am 27.06.2020, 7:15 Uhr

Ich schließe mich den Vorschreiberinnen an.

Wir haben nach dem 18ten Geburtstag das Thema jedoch ruhen lassen (der KV meinte damals, er hätte seine Schuldigkeit getan und muss nicht mehr zahlen), aber bei uns ist die Situation ein wenig anders.

Der Vater ist US Amerikaner und lebt in Texas. Hätte meine Große die Unterhaltsforderung durchsetzen wollen, hätte sie sowohl in D einen entsprechenden Fachanwalt mit Kenntnis des US Rechts als auch in den USA selbst unter Umständen noch einen weiteren (amerikanischen) Anwalt beauftragen müssen - und an mir wäre die Vorfinanzierung der Sache hängen geblieben. Mit ungewissem Ausgang. (Alternativ wäre noch ein deutscher Fachanwalt mit US Zulassung möglich gewesen, aber auch die kooperieren meist mit amerikanischen Anwaltskanzleien.)

Nach dem Unfall meiner Großen vor anderthalb Jahren hat ihr Vater dann aber begonnen, ihr monatlich ein Taschengeld von 100€ zu überweisen, das macht er freiwillig.
Wenn ihm der Begriff "Taschengeld" statt "Unterhalt" lieber ist, sei's drum.
Denn so blöd es klingt, das "bisschen" Geld hilft mir schon sehr: ich leiste meinen Beitrag, indem ich das Kind mit allem notwendigen versorge (und das ein oder andere Extra für sie ist auch noch drin..), und mit seinem Geld kann sie sich dann halt ihre kleinen Wünsche erfüllen... Und er kann sein negatives Bild, das er hat, weiter pflegen: ich pöse Mutter halte mein Kind kurz und komme meiner Verpflichtung, ihr über den Naturalunterhalt hinaus auch noch Barunterhalt zu geben, nicht nach - und tadaaaa, da kommt er, der Superheld und übernimmt das - und darf sich überall dafür feiern lassen... *augenroll*

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Re: Unterhalt ab 18 - natürlich ausgeblieben

Antwort von pauline-maus am 27.06.2020, 12:43 Uhr

ja so ist der wertegang des ganzen .
ich als mutter würde das kind dabei unterstützen , so wie ich mich auch vorher ums geld /unterhalt gekümmert habe.
mit 18 können sie sowas noch nicht alleun

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Re: Unterhalt ab 18 - natürlich ausgeblieben

Antwort von ungewohnt am 27.06.2020, 22:12 Uhr

Ja, das Kind muss einfordern... ist schon klar. Aber ein Vater, der 18 Jahre dem Kind aus dem Weg gegangen ist (Treffen wären jederzeit möglich gewesen, da wir häufig bei seinem Bruder zu Besuch waren)....
und jetzt soll der 18jährige persönlich einen Brief mit Unterhaltsforderung schreiben?

Nein, kann ich verstehen, dass er das als ersten Kontakt nicht wünscht....

Also werden wir gemeinsam zum Anwalt und er wird diesen beauftragen: EIN! Schreiben zur Zahlungsaufforderung mit Ankündigung bei erneutem Zahlungsverzug ohne weitere Mahnung eine Lohnpfändung auf den Weg zu bringen...
Finde ich persönlich zwar auch doof, aber der Vater zahlt schon seit ein paar Jahren tw. nur auf Aufforderung. Und dann öfter zum Anwalt? Nein, dann eine Aufforderung mit klarer Ankündigung :-)

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Re: Unterhalt ab 18 - natürlich ausgeblieben

Antwort von pauline-maus am 28.06.2020, 12:35 Uhr

ihr müsst das wirklich trennen ,
einmal die emotionale schiene der vater kind beziehung und eben das der brutale kampf um kohle zum überleben.
ohne anwalt geht sowas meist schief und es erwachsen noch grössere probleme aus einer eigentlich simplen gerechtfertigten tatsache

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Ich würde raten zuerst einen Brief zu schreiben…

Antwort von desireekk am 28.06.2020, 13:52 Uhr

Hallo,

Habt ihr denn einen Titel, dass ihr sofort in die Lohnpfändung gehen könntet?

Vielleicht wäre folgendes auch eine Lösung:
Das Kind könnte dem Vater einen Brief schreiben der mir auf der emotionalen Seite angesiedelt ist.
Und dort eben auch vermerken dass jetzt das Kind Selbst für das Kennenlernen verantwortlich ist und nun auch für die Finanzen.
Und dass das Kind hofft dass der Vater sich hier nach den deutschen Vorgaben engagiert.
Wann man sich treffen könnte um das zu besprechen?
Und dazu gleich einen Termin in circa 3-4 Wochen vorschlagen.

Wenn das nicht fruchtet, dann hat auch das Kind eventuell etwas mehr moralische Festigkeit, dass es da dann schwerere Geschütze auffährt, wie Anwalt o. ä.

Danach kann man immer noch zum Anwalt gehen.
Ob Kontakt besteht oder nicht, ich als Elternteil wäre schon durch aus unerfreut wenn der erste Kontakt meines Kindes über einen Anwalt käme…

LG

D

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Re: Unterhalt ab 18 - natürlich ausgeblieben

Antwort von nociolla am 30.06.2020, 1:35 Uhr

Leider ist es so.
Unserer Brief war erstmal ein sehr sachlicher mit Anmerkungen das der Unterhaltsvorschuss nun ausgelaufen ist und wir um direkt Überweisung des Unterhalts auf das Konto der Kinder bitten und wir zur Berechnung gerne das Jugendamt kostenlos nutzen können .
Das führte leider zur totalen Eskalation des Vaters
( siehe weiter unten in einen Beitrag bei Interesse )
Hier ist es sehr schwer die Kinder werden vom Vater sehr Unterdruck gesetzt und trauen sich darum kaum etwas.
Jetzt wollen sie eventuell den Unterhalt über das Amt berechnen lassen.
Aber er hat schon klar gestellt das er egal was die berechnen nicht mehr wie 200€ bezahlen wird und zum Anwalt wollen sie nicht da er sagte dann streicht er sie aus seinen Leben.

Vielleicht ist das bei euch leichter da es nie Kontakt gab, zu wünschen ist es euch.

Wir haben seit Mitte April seit der Unterhaltsvorschuss abgelaufen ist nichts an Geld mehr bekommen ist echt bescheiden.

Meine Tochter hat durch den Stress gerade einen mega Neurodermitis Schub bekommen.

Auch zum bestandenen Abitur mit 1,7 wurde nicht gratuliert da er enttäuscht ist das sie Unterhalt möchten.

So schwer wie alles ist es hat sich zumindest bei einen der Kinder gezeigt das sie selber irgendwann die Dinge wie sie waren und sind entdecken.
Und sie gemerkt haben ich war nicht perfekt aber habe mein bestes in 14 Jahren gegeben im Gegensatz zu ihren Vater.

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Re: Ich würde raten zuerst einen Brief zu schreiben…eben nicht....

Antwort von ungewohnt am 30.06.2020, 18:30 Uhr

Hallo,
da wirklich nie Kontakt vom Vater gewünscht wurde, möchte mein Kind von sich aus, auch keinen Kontakt.

Und schon gar nicht aus dem Grund, dass der Vater bis zum Ende einer Ausbildung weiter zum Unterhalt verpflichtet ist.
Den Titel haben wir und in der Vergangenheit habe ich immer vor der Lohnpfändung abgesehen und abgewartet.
Aber da ich den Anwalt ja zahlen darf, hätte ich das gern endgültig geklärt!
Wenn morgen der Unterhalt für Juni und Juli nicht auf dem Konto ist, soll der Anwalt die Lohnfpfändung rausschicken.

Der Vater hat einen krisensicheren Job, also nicht Corona-bedingt kein Geld, sondern reine Unverschämtheit! (Sonst würde ich da tatsächlich auch warten).

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