Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von IgelMama am 30.03.2009, 19:37 Uhr

Kinderbonus und Unterhalt bei Alg2- bezug

http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p11/p11_10112.html


...
Befindet sich der betreuende Elternteil im SGB II- Bezug und mindert der unterhaltsverpflichtete Elternteil den Unterhaltsanspruch um 50 Euro, erhält der betreuende Elternteil 50 Euro weniger Unterhalt. Im Monat der Reduzierung der Unterhaltszahlung, erhält der betreuende Elternteil dann um 50 Euro höhere SGB II- Leistungen, da das zufließende Einkommen aus Unterhalt 50 Euro geringer ist.
...

 
21 Antworten:

Re: Kinderbonus und Unterhalt bei Alg2- bezug

Antwort von sophieno am 30.03.2009, 20:57 Uhr

ist also wie bei allen allein Erziehenden, richtig?

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ne, nicht ganz... sophieno..... wer ae ist, und NICHT H4 bekommt

Antwort von mic0202 am 30.03.2009, 21:01 Uhr

und der KV zieht sich die 50€ vom unterhalt ab, kann die 50€ ja auch nirgends "zurückfordern...

nur die, die H4 bekommen, bekommen die 50€ , die sich der KV abgezogen hat, dann von der ARGE wieder...

alle anderen haben die "arschkarte"...

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Re: ne, nicht ganz... sophieno..... wer ae ist, und NICHT H4 bekommt

Antwort von sophieno am 30.03.2009, 21:03 Uhr

ok, ich glaube, ich hab verstanden, also die Doofen sind die, die nicht H4 kriegen? Ich glaub, jetzt krieg ich schlechte Laune...

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Re:

Antwort von IgelMama am 30.03.2009, 21:07 Uhr

Na, wenn du durch den Abzug der 50 Euro in dem Monat auch unter das Existenzminimum gerätst kannst du ja auch eine Aufstockung durch die Arge beantragen für April, wo ist das Problem?

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die armen sachbearbeiter der ARGE

Antwort von krümel und murmel am 30.03.2009, 21:24 Uhr

was für Maßen an anträge die am ende wieder zu bearbeiten haben.
genauso k.... es mich an das wieder menschen die (ich zitiere) die Ar...karte gezogen haben.
bevor geschrieen wird, ich bekomme auch H4 aber solangsam kann ich die berufstätigen verstehen das sie das ank....
egal was für ermäßigungen oder vergünstigungen h4ler bekommen, jemand der arbeiten geht kriegt unter umständen genauso viel wie einer der H4 bezieht und kriegt aber viele sachen nicht.
ich finde es traurig das es schon wieder mütter gibt die angeschmiert sind weil sie kein H4 beziehen.
ich finde da hätten sich die politiker ruhig eine zufriedenstellendere lösung einfallen lassen und nicht so ein durcheinander.

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Re: die armen sachbearbeiter der ARGE

Antwort von IgelMama am 30.03.2009, 21:30 Uhr

Öhm, laß mich mal rechnen, wenn also eine Alleinerziehende im Monat genausoviel verdient, wie der Hartz- Regelsatz, würde sie ja quasi durch das Einbehalten des hälftigen Kinderbonus 50 Euro unter den Mindestsatz nach hartz4 rutschen und könnte für den Monat eine Aufstockung durch Hartz4 bei der Arge beantragen, in dem fall wäre sie nicht angeschmiert.

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das ist aber punkt 1. nicht bei jeder der fall und 2. tun mir wirklich die ARGE

Antwort von krümel und murmel am 30.03.2009, 21:32 Uhr

sachbearbeiter leid die dann jedem der nen antrag stellt den bescheid ändern muss und die 50 euro anweisen.
wegen einem monat den bescheid abändern nur weil die damen und herren politiker so einen blödsinn verzapft haben.
die überstunden die die bearbeiter da bspw machen müssen möchte ich nicht sehen.

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Re:

Antwort von IgelMama am 30.03.2009, 21:37 Uhr

Ja, mir tun die Sachbearbeiter auch leid, aber eingebrockt haben es die Politiker, die mal wieder unüberlegt irgendwas auf die Schnelle aus dem Hut gezaubert haben.Ich hoffe, daß da noch was nachkommt in Richtung Politik, zumindest ein Aufschrei der Sachbearbeiter, die das nun alles ausbaden müssen.
Wenns bei mir nicht gleich um 150 Euro ginge würd ich wegs 50 Euro wohl auch nicht hingehn.

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ich will ja auch keinen anprangern der sich die 50 euro wiederholt

Antwort von krümel und murmel am 30.03.2009, 21:42 Uhr

aber dennoch müssen diesen schnellschuss andere ausbaden. in dem fall ARGE Sachbearbeiter und Gerichte
aber naja die müssen das ja auch nicht ausbaden.
und 150 euro ist ja auch ne andere summe als 50 euro.
nun ja, ich bin mir sicher wir werden über diesen bonus noch viel diskutieren oder zumindest zu lesen haben.
gruss

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Stimmt die Rechnung so?

Antwort von shinead am 30.03.2009, 22:04 Uhr

Wer ergänzendes Hartz IV bekommt hat m.E. einen anrechnungsfreien Betrag. Es bleibt also am Ende doch ein bisschen mehr als der ALG Satz auf dem Konto.
Wenn jetzt der Unterhalt um 50 Euro gekürzt wird, entsteht gem. Regelsatz noch kein Handlungsbedarf. Der ist ja so oder gesichert, oder?

Bei mir zahlen die Großeltern den Mindestunterhalt. Die wissen hoffentlich nicht, dass sie um 50 Euro kürzen dürfen. Ich habe es ihnen zumindest nicht verraten... *unschuldigguck*
Aber wenn, könnte ich mir das Geld nirgens mehr holen. Ich verdiene (zum Glück) zuviel.

Hoffentlich gibt es Arge intern für die Fälle irgendein Kurzformular um schnell und komplikationslos auszuzahlen. (Ja, manchmal traue ich dem Amt zuviel zu... *gg*)

Gruß
Corinna

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Re: Bei uns wirds einfach gemacht :-)

Antwort von Kaya78 am 30.03.2009, 22:33 Uhr

Es reicht ein formloses schreiben und der Nachweis der Kürzung und dann wird nachgezahlt.

Mein Sachbearbeiter hat sich aber erstmal 2 Wochen Urlaub genommen.....*lach*.....der hätte ihn aber bestimmt anschliessend nötiger............

Man darf nur nicht drüber nachdenken wieviele wieder schmu damit treiben

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Das versteh ich jetzt nicht.

Antwort von kevome* am 31.03.2009, 9:14 Uhr

Klärt mich bitte mal auf, wo ich einen Gedankenfehler habe:

Eine Familie bekommt x Euro Hartz 4 und y Euro Unterhalt. Der Bedarf beträgt somit x + y Euro. Jetzt be4kommt diese Familie 100 Euro Kinderbonus und gleichzeitig nur y-50 Euro Unterhalt. Wenn der Hartz4 Betrag gleich bleibt hat sie im April damit: x + y -50 +100 Euro. Damit also immer noch 50 Euro überm Bedarf. Wieso soll da jetzt etwas aufgestockt werden?

Gruß Kerstin

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Re:

Antwort von IgelMama am 31.03.2009, 11:13 Uhr

Weil der Kinderbonus weder bei Hartz4, noch beim UVG angerechnet werden darf, er praktisch nicht vorhanden ist für die Arge bzw. Jugendamt (bei UVG-Bezug) und somit fehlen 50 Euro je Kind.

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Nein, Du hast 50 Euro mehr pro Kind... oT

Antwort von Port am 31.03.2009, 22:52 Uhr

.

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Ich werde definitiv NIEMANDEN aufstocken! :-)

Antwort von Ralph am 31.03.2009, 23:42 Uhr

Hallo,

dazu ein klares Wort: Ich werde mich definitiv nicht an den Unsinn, der in der Wissendatenbank steht, halten.

1. Diese Datenbank ist nicht allwissend.

2. Außerdem kann eine H4-Empfängerin, bei der der Kindesvater defacto bereits 50,- € der Kinderbonuszahlung für sich "verbraucht" hat, nicht nochmal 100,- € Kinderbonus für sich erhalten. Ergo hat sie, da sie als Kindergeldberechtigte die ganzen 100,- € bekommt, 50,- € zuviel KInderbonus bekommen, und das ist Einkommen, das VOLL anzurechnen ist. Zu deutsch: Irgendwelche Nachweise, Kontoauszüge etc., daß der Unterhalt in einem Monat gekürzt wurde, interessieren mich nicht die Bohne!

3. Notfalls berufe ich mich auf das Grundgesetz, wonach es keine Ungleichbehandlung geben darf!

Dieses Thema war bisher noch nicht Gegenstand einer Dienstbesprechung, aber ich werde wohl in den nächsten Tagen mir schon mal einen Text einfallen lassen zur Abgabe an die Rechtsstelle, da ich entsprechenden Widersprüchen nicht abhelfen werde. Da ich sicher bin, daß mein Teamleiter diese Linie teilen wird, sehe ich dem ganz entspannt entgegen.

Es kann ja nicht sein, daß auf diese Art und Weise der Staat bei Kindern, die mit einem Elternteil H4 bezieht, letztlich 150,- € pro Kind mehr ausgibt. Da stimmt ja wohl die Rechnung nicht.

Der Denkfehler bei einigen hier im Forum besteht darin, daß 50,- € vom Kinderbonus dem zahlenden VATER zustehen. Bleiben immer noch 50,- € bei der Mutter. Wenn die jetzt aber 100,- € bekommt, hat sie 50,- € zuviel! Eigentlich eine ganz einfache Rechnung, und für mich ebenfalls einfach, welche Konsequenz das haben MUß: Keine Aufstockung!

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Ich werde definitiv NIEMANDEN aufstocken! :-)

Antwort von kevome* am 01.04.2009, 9:05 Uhr

Danke Ralph, Du hast es deutlich gesagt, was ich versucht habe mit meiner Rechnung auszudrücken. Da hoffe ich mal sehr, dass die Rechtsstelle das genauso sieht.

Gruß Kerstin

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Mein Sachbearbeiter wohl!

Antwort von IgelMama am 01.04.2009, 10:57 Uhr

Entschuldige, aber mein Sachbearbeiter sagte mir gerade eben genau dasselbe wie ich geschrieben hab.

Es wird nun lediglich geprüft bei welchem meiner Exen die Arge sich das Geld wiederholen kann und das wird 100% bei Ex1 der Fall sein (Mangelfall, seltene Unterhaltszahlungen Tausende von Unterhaltsschulden), die 150 Euro bekomm ich trotzdem, denn sie fehlen mir vorläufig. Ich bekomme das Kindergeld erst mit der Ziffer 9, als fast zum Ende des Monats und bis dahin fehlen mir 150 Euro, bei Hartz4 ne ganze Menge, irgendwas müssen meine Kids auch zu beißen haben.

Mein Sachbearbeiter sagt, der Kinderbonus hat ihn nichts anzugehn, nachweislich kamen heute 150 Euro weniger an Unterhalt, also wird für April ein anderes Einkommen festgesetzt und die 150 Euro nachgezahlt.

Das ganze haben unsere werten Politiker so versaubeutelt, die Arge bei meiner Freundin hat sogar ein Vordruck, wo man ausfüllen kann, ob 50 Euro weniger kamen, damit die sich papierkrams sparen, die rbauchte das nur ausfüllen, Kontoauszug dazu und fertig ist. Auch das Jugendamt bei uns weist auf diese Möglichkeit hin, eben weil auch viele Unterhaltspflichtige mal eben 50 Euro abziehn, obwohl die nicht dürften (darf anscheint nicht jeder). Unsere werten Politiker haben leider verpennt, da mal nähere Infos zu geben, wann wer was abziehn darf und wie dann in dem Fall Unterhalt plus Alg2 verfahren werden soll, denn beim einen darfs angerechnet werden, beim andern nicht, daß es aber auch Alleinerziehende gibt, die beides bekommen, wurde nicht bedacht, nun kostet der Kinderbonus dem Staat einiges mehr, sollte aber Peanuts sein, wenn man mal bedenkt, was so an Steuern hinterzogen wird und in die Banken und die Abwrackprämie gesteckt wird *Ironie*

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Re:

Antwort von IgelMama am 01.04.2009, 11:02 Uhr

Laut meinem Sachbearbeiter nicht, denn für die Arge ist der Kinderbonus nicht vorhanden und darf nicht mitberechnet werden.
Ich hab nun erstmal minus 150 Euro, der Kinderbonus kommt kurz vor Ende des Monats, solange müßte ich nun mit weniger hinkommen, das ist nicht möglich.
Aber ich gehe von aus, daß die Arge die 100 Euro von Ex1 einklagen wird, denn der hätte gar nichts abziehn dürfen (mein Sachbearbeiter hat schon gleich nen Vermerk gemacht, daß Ex1 diese Woche noch Post bekommt, daß er unverzüglich die 50 Euro je Kind nachzuzahlen hat, da Ex1 aber nirgends mehr gemeldet ist, wird die Post im Sand verlaufen (ich hatte ihn unter seiner alten Adresse angeschrieben wegs der Zeugniskopien unserer Kinder, die kamen wieder zurück, unbekannt verzogen), also nichts von kommen als ne dicke Klage, mal wieder).

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Es ist dennoch eindeutig falsch! :-)

Antwort von Ralph am 01.04.2009, 17:21 Uhr

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Das nennt sich Remonstrationspflicht!

Antwort von Ralph am 01.04.2009, 17:32 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration

Das ist in diesem Fall für mich eindeutig, die Ungleichbehandlung liegt klar auf der Hand. Wenn Dein Sachbearbeiter das so einfach umsetzt, gut für Dich, schlecht für die Staatskasse und noch schlechter für die Gerechtigkeit, denn damit sind def acto H4-Kinder mehr wert als die anderen.

Aber die Remonstrationspflicht kennen leider sowieso nur sehr wenige, ist halt sehr anspruchvolles, höheres Verwaltungsrecht.

Ralph/Snoopy

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Re:

Antwort von IgelMama am 01.04.2009, 17:53 Uhr

Naja, Gerechtigkeit ist so ne Sache, ich finds auch nicht gerade gerecht, daß Vattern, der nichtmal die Hälfte des Regelsatzes zahlt und um die 10 000 Euro an Unterhaltsschulden hat, auch noch um 100 Euro gekürzt hat.
Auch mein Sachbearbeiter empfindet das als nicht gerecht - dafür wird er gerechterweise Vattern in die Pflicht nehmen (naja, er wirds zumindest versuchen)
Ich kann mir gut vorstellen, daß da noch einiges an Geld wieder reinkommt, weil sicher viele kürzen werden, die es eigentlich gar nicht dürften. Da wird dann zumindest ein Teil der Gerechtigkeit wieder hergestellt.
In meinem Fall seh ich das wie in den andern Monaten auch, wenn Vattern nichts oder weniger zahlt, dann geh ich zur Arge, die es mir um den Betrag aufstocken und es sich von Vattern wiederholen (wollen).Andere Möglichkeiten bleiben mir auch nicht, meine ehem. Anwältin hat sich die Zähne dran ausgebissen, das Jugendamt hat sozsuagen aufgegeben, Erfolg hatte ich nur vor dem Strafgericht, aber mittlerweile zahlt er wieder nur das was er will und wann er will und so gehts nicht, und dann noch den Kinderbonus zum Anlaß nehmen weniger zu zahlen, nööööö. Für die Arge in unserm Fall blöd, denn Vattern ist nirgends zu erreichen, unter der zuletzt gemeldeten Adresse wohnt er nicht mehr, umgemeldet hat er sich nicht.

(ich hatte im übrigen nur 100 Euro Aufstockung beantragt, die 50 Euro, die Ex2 abgezogen hat, empfinde ich als so ok, da er ja auch ganz normal zahlt und die 50 Euro in usneren Kleinen investieren will, trotzdem, so sagt mein Sachbearbeiter, fehlen ja 150 Euro und nicht nur 100 und der geht nach meinem Kontoauszug, was an Einkommen reinkam, was er da von macht, weiß ich nicht. Aber die 100 Euro Aufstockung zu beantragen sehe ich für mich als ok an, denn die hätte Ex1 nicht abziehn dürfen)

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