Geschrieben von Misty am 30.03.2009, 18:52 Uhr |
Was geschieht nach dem UVG
Hallo,
unser UVG ist nun ausgelaufen und es ist schon ein ganz schöner Brocken der da Wegbricht. Da ich eine Beistandschaft einrichten ließ (die gilt doch immer noch?) denke ich "die kümmern" sich weiter?
Der KV berichetet mir, dass sie ihm eine Zahlungsaufforderung über ca. 4000 € geschickt haben. Ich finde das sehr wenig, bei grob über den Daumen gepeilten 17000€ die mir gezahlt wurden! Zwischenzeitlich hat er immer mal kleine Beträge zurückbezahlt, aber niemals so viel!
Aber eigentlich interessiert mich wie es nun weiter geht? Kümmer sich der Beistand weiterhin darum, ob der KV zahlungsfähig ist oder muss ich das nun selber machen? Wenn ja wie? Er würde mir doch nie Wahrhaeit sagen?
Ratlose Grüße
misty
naja....erstmal bekommt dann jetzt auch das JA den UVG zurück, den
Antwort von mic0202 am 30.03.2009, 18:59 Uhr
sie dir gezahlt haben...
ich habe auch damals für meine große Uvg bekommen. als der abgelaufen war, nichts mehr an unterhalt... nur das kindergeld habe ich für sie.
Re: naja....erstmal bekommt dann jetzt auch das JA den UVG zurück, den
Antwort von Misty am 30.03.2009, 19:02 Uhr
Mhhh,
also sind seine Schulden beim Jugendamt zunächst vorrangig bevor er Unterhalt für seine Kids bezahlen muss?
ist schon happig was einem da fehlt!
ja das stimmt.....ich brauchte auch eine weile, bis ich klar kam...
Antwort von mic0202 am 30.03.2009, 19:05 Uhr
lg
mic
Re: ja das stimmt.....ich brauchte auch eine weile, bis ich klar kam...
Antwort von Misty am 30.03.2009, 19:13 Uhr
Tja,
das ist bitter, aber ich will mich nicht beklagen, es hat über die ersten Jahre schon sehr geholfen! Ohne diese Einrichtung ginge es mancher AE Mami finanziell wohl noch schlechter.
Ich werd mich mal bei unserem Beistand melden....
misty
Re: Was geschieht nach dem UVG
Antwort von shinead am 30.03.2009, 19:29 Uhr
Die Rückzahlung des UVG ist gegenüber Kindesunterhalt immer nachrangig!
Also wird erstmal Unterhalt bezahlt. Danach geht dann ein Betrag wenn möglich an das Jugendamt.
Ruf dort am besten mal an. Dann sollen die sich weiterkümmern.
Wenn die keine Lust haben, Beistandschaft kündigen, Beratungsschein beim Amtsgericht holen und Anwalt einschalten.
Der Vater hat, da er gegenüber einem Kind unterhaltspflichtig ist eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Das kann sogar soweit gehen, dass er sich einen Nebenjob suchen muss um Unterhalt zahlen zu können.
Besprich das mit den JA-Mitarbeitern oder dem Anwalt.
Gruß
Corinna
Re: ja das stimmt.....ich brauchte auch eine weile, bis ich klar kam...
Antwort von gummibärle am 30.03.2009, 19:31 Uhr
hi!
Also die Beistandschaft gilt bis das Kind 18 Jahre alt ist Ich hab mich da nämlich auch gleich erkundigt, da ich DEN Stress mit meinem Ex nicht aushalte. Die klagen dann auch weiterhin das Geld vom Kindsvater ein. Trotzdem läuft das wohl nicht so glatt ab wie UVG
LG
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