Geschrieben von danny81 am 23.10.2008, 19:31 Uhr |
UVG...
ich habe heute mal nach dem langen diskutieren beim JA angerufen und ich kann nochmal auch mit unterbrechung UVG beantragen. Es wird nur da angerechnet an monaten, wo ich damals aufgehoert habe. habe schon 40 monate bekommen.
.... nur eine frage .. die frau, die mir alles erklaert hat .. hat mir gesagt, wieviel ich fuer jedes Kind.,.. habe 3 .. bekomme .. es ist auch weniger als Hartz 4 ... (ich glaube so um die 100 €) .. bekommt man die ersetzt?? ..
damals hatte ich ja keinen vergleich... da ich noch arbeiten war und nur uvg bekommen hab.,..
lg Danny
Re: UVG...
Antwort von Pocoyo am 23.10.2008, 20:13 Uhr
Was meinst Du mit "bekommt man die ersetzt" ??????
Müssten 125,-Euro UVG sein, wenn Du keinerlei anderweitigen Unterhalt bekommst (von dem/den KV).
Re: UVG...
Antwort von Schmusepuu am 23.10.2008, 20:19 Uhr
Unterhaltsvorschuß sind doch 125 EUR, Kindergeld 154 EUR.
Das wird alles vom Harz IV Satz für die Kinder abgezogen ( Der liegt bei etwas über 200 Euro.)
Das heißt wohl das du für die Kinder kein Hartz IV mehr bekommst.
Was willst du denn "ersetzt" haben?
Gruß, schmusepuu
Re: UVG...
Antwort von mamafürvier am 23.10.2008, 22:52 Uhr
Wenn ich das richtig interpretiere...
sie bekommt keinen Unterhalt sondern dann UH-Vorschuss, der ja weniger ist. Die Frage lautet ob die Arge die Differenz ausgleicht... oder?
Bis zum H4-Satz wird das quasi ausgeglichen. Bekommst du weniger wo anders her dann wird das H4 angehoben... immer bis zum Regelsatz. Wenn du mit UH oder Vorschuss höher kommst wird das H4 gekürzt bis zur Regelsatz.
lG Kerstin
Re: @mamafürvier
Antwort von danny81 am 24.10.2008, 18:31 Uhr
genau das wollte ich wissen !!
danke schoen ...
lg Danny