Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Patti_d am 27.02.2003, 8:06 Uhr

Kein Wunder... das sagt der Anwalt DEINES EX!!!

Naja, dazu kann ich nur sagen:
Hast Du mal daran gedacht, VON WEM diese Zeilen kommen? Von Anwalt Deines EX! Der erzählt Dir die Geschichte vom toten Hund, damit sein Mandant so gut wie möglich davonkommt.

Die Unterhaltsverpflichtung besteht, solange nicht TATSÄCHLICH (und nicht nur theoretisch) eine Kinderbetreuungsmöglichkeit gegeben ist. Schließlich muß "frau" dann ja auch TATSÄCHLICH und nicht nur THEORETISCH arbeiten gehen und von diesem Geld leben.

Nicht ins Bockshorn jagen lassen, hm?

Liebe Grüße,
Petra

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.