Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Patti_d am 23.02.2003, 20:14 Uhr

Ganz so einfach ist es nicht...

Sofern die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist, muß er weiterzahlen. Daß man trotz "Anrecht" oftmals nicht gleich einen Platz bekommt (siehe ewiglange Wartelisten), ist schließlich und leider nichts neues.

Zu meinem völligen Erstaunen hat mir meine Anwältin vor kurzem erklärt, daß sogar dann ein Recht auf Weiterzahlung bestehen kann (nicht muß), wenn ich nach dem Ende der Elternzeit keinen Job finde - zumindest wäre das der Trend nach jüngsten Gerichtsentscheidungen. Dies ist dann allerdings eine Einzelfallentscheidung. Ich persönlich bin da jedoch eher skeptisch.

Liebe Grüße,
Petra

 
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