Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von engelchen_lpz am 26.11.2008, 20:49 Uhr

kann mir das jemand erklären...elterngeldbescheid....

und genau daher kommt das.
die Mutterschaftsgeldzahlung hebt den Elterngeldanspruch nicht auf,

kurz n beispiel:

anspruch elterngeld 600
MUG (mutterschaftsgeld) 390
AG-Zuschuss 300
das heißt elterngeld ist geringer als Mutterschaftsgeld und Zuschuss daher kein geld in den ersten 8 wochen

anspruch elterngeld 600
MUG 390
kein AG Zuschuss
Elterngeld wird in HÖhe von 210 euro ausgezahlt

 
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