Geschrieben von engelchen_lpz am 26.11.2008, 20:49 Uhr |
kann mir das jemand erklären...elterngeldbescheid....
und genau daher kommt das.
die Mutterschaftsgeldzahlung hebt den Elterngeldanspruch nicht auf,
kurz n beispiel:
anspruch elterngeld 600
MUG (mutterschaftsgeld) 390
AG-Zuschuss 300
das heißt elterngeld ist geringer als Mutterschaftsgeld und Zuschuss daher kein geld in den ersten 8 wochen
anspruch elterngeld 600
MUG 390
kein AG Zuschuss
Elterngeld wird in HÖhe von 210 euro ausgezahlt
- kann mir das jemand erklären...elterngeldbescheid.... - hedda84 26.11.08, 19:57
- Re: kann mir das jemand erklären...elterngeldbescheid.... - engelchen_lpz 26.11.08, 20:05
- Re: kann mir das jemand erklären...elterngeldbescheid.... - hedda84 26.11.08, 20:32
- Re: kann mir das jemand erklären...elterngeldbescheid.... - engelchen_lpz 26.11.08, 20:49
- Re: kann mir das jemand erklären...elterngeldbescheid.... - hedda84 26.11.08, 20:32
- Re: kann mir das jemand erklären...elterngeldbescheid.... - engelchen_lpz 26.11.08, 20:05
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