Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 15.11.2010, 16:23 Uhr

Jetzt muß ich doch mal fragen....

wenn du das alleinige sorgerecht hast UND das kind deinen mädchennamen trägt, dann bedarf es NICHT der zustimmung des kv.
auch nicht wenn du schon einmal einbenannt hast, kannst du mit hilfe eines netten standesbeamten und der zustimmung des kindes nochmal einbenennen.

 
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