Alleinerziehend, na und?

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Jetzt muß ich doch mal fragen....

Thema: Jetzt muß ich doch mal fragen....

ich habe das alleinige sorgerecht meiner jungs. gegebenenfalls ich heirate einmal, darf ich dann wenn die kids es wollen, deren namen mit ändern lassen? lg petra

von Pedilein am 15.11.2010, 16:06



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haben sie deinen nachnamen? dann bedarf es nicht der zustimmung des kv und du kannst sie einbennen.

Mitglied inaktiv - 15.11.2010, 16:08



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....haben die Kinder den Namen Ihres Vaters werden sie diesen auch behalten, ob sie das wollen oder nicht. Nein. ich erzähl jetzt nicht die Geschichte die ich sonst immer an dieser stelle erzähle...

von bobfahrer am 15.11.2010, 16:11



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ja sie heissen wie ich und der kv

von Pedilein am 15.11.2010, 16:11



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

doch mach mal bitte, die kenne ich nicht so oft frage ich ja auch nicht nach

von Pedilein am 15.11.2010, 16:12



Antwort auf Beitrag von Pedilein

Also hast du irngedwann mal den Namen des Vaters angenommen? Du kannst deinen ändern, den der Kinder nur mit Zustimmung deren Vater.

von bobfahrer am 15.11.2010, 16:13



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ach so, ihr wart verheiratet und hattet einen ehenamen, nämlich den seinen. dann muß er zustimmen.

Mitglied inaktiv - 15.11.2010, 16:14



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

ja klar, bei der hochzeit damals habe ich den namen des kv angenommen. ich frage deshalb, weil mein 12 jähriger mal sagte, mama wenn du heiratest, will ich auch den anderen namen haben.... wollte mich mal schlau machen hier bei euch

von Pedilein am 15.11.2010, 16:15



Antwort auf Beitrag von Pedilein

na dann muß dein sohn seinen vater becircen. könnte ja auch sein, daß du deinen namen behältst oder der willbehusband deinen annimmt....wobei ich ja den namen von dem exmann nicht tragen wollen würde....also als neumann.

Mitglied inaktiv - 15.11.2010, 16:17



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ahh ok, weil im patchwork da die meinungen anders sind wenn man das alleinige SG hat

von Pedilein am 15.11.2010, 16:17



Antwort auf Beitrag von Pedilein

Hier um die Ecke wohnt ein Junge, jetzt 13 Jahre, er lebt bei seinem Vater Herr M. Der Junge heißt mit Nachnamen A weil er zur Welt kam als die Mutter noch verheiratet war, somit hieß er wie deren Ex Mann! Da wurde schon der Fehler gemacht dem jungen nicht den Namen des leiblichen Vaters zu geben. Die Mutter hat nach der Scheidung Ihren Mädchennamen angenommen und heißt wieder S! Nach der Trennung von Herrn M. bleib das Kind A beim Vater M und heißt wie der mittlerweile verstorbene Ex der Mutter den er nie gekannt hatte. Und mir hat der Vater erzählt das er deen Namen nicht geändert bekommt. In diesem Fall bin ich aber der Meinung das ich das durchbekommen würde, es liegt manchmal auch an der Energie die man für etwas aufzubringen bereit ist. In deinem Fall seh ich aber Schwarz,.

von bobfahrer am 15.11.2010, 16:18



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hihi neeeeeeeee vallie, der will den namen bestimmt net haben zumal mich mein ex vor einiger zeit angeschrieben hat, ob ich seinen nachnamen nicht mal ablegen will

von Pedilein am 15.11.2010, 16:19



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oje was ein durcheinander, der arme junge. ich denke auch mal, wenn meine jungs den anderen namen bekommen sollten, dann müßte der kv keinen unterhalt mehr zahlen?

von Pedilein am 15.11.2010, 16:21



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Dann klär die im Patchwork mal auf.

von bobfahrer am 15.11.2010, 16:22



Antwort auf Beitrag von Pedilein

Nee, den muß er schon zahlen, ausser dein neuer adoptiert sie, auch da muß der KV zustimmen.

von bobfahrer am 15.11.2010, 16:22



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wenn du das alleinige sorgerecht hast UND das kind deinen mädchennamen trägt, dann bedarf es NICHT der zustimmung des kv. auch nicht wenn du schon einmal einbenannt hast, kannst du mit hilfe eines netten standesbeamten und der zustimmung des kindes nochmal einbenennen.

Mitglied inaktiv - 15.11.2010, 16:23



Antwort auf Beitrag von Pedilein

Das waere doch ein guter Ansatzpunkt! Sagst du dem Ex halt, dass du gerne seinen Namen ablegst, ob er dir mal kurz schriftlich sein Einverstaendnis geben kann, dass die Kinder auch ihren Nachnamen aendern koennen. Und bitte bitte aendere nicht wieder deinen Namen falls du nochmal heiratest. So einen Schwachsinn sollte man sich schenken, viel Aufwand fuer null Vorteil.

von Pamo am 15.11.2010, 16:24



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beim zweiten absatz.

Mitglied inaktiv - 15.11.2010, 16:24



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für eure antworten, habt mir echt geholfen. najaaaaa, noch ist es ja nicht soweit, war ja nur mal eine frage vorab. zuerst muß ich ja auch erst mal gefragt werden und das im beisein meiner kinder

von Pedilein am 15.11.2010, 16:26



Antwort auf Beitrag von Pedilein

Das waere ja praktisch, wenn Nachname und Unterhalt verknuepft waeren. Dann braeuchte also der Elternteil, dessen Geburtsname fuers Kind nicht gewaehlt wurde, grundsaetzlich keinen Unterhalt zu zahlen? Wenn das so einfach waere, dann wuerden viele Maenner in Zukunft bei Heirat den Namen der Frau annehmen - damit sie fuer zukuenftige gemeinsame Kinder nicht unterhaltspflichtig sind. Klingt das schoen schwachsinnig?

von Pamo am 15.11.2010, 16:28



Antwort auf Beitrag von Pamo

auf den namen meines ex kann ich gut verzichten, iss nur blöd das die kids dann anders heissen. mein mädchenname ist auch sowas von schrecklich, das tu ich meinen kids erst gar nicht an

von Pedilein am 15.11.2010, 16:29



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Irrtum, du musst nicht gefragt werden. Du kannst auch selber fragen. Wenn ich sowas hoere frage ich mich immer ob wir vielleicht in verschiedenen Jahrtausenden leben.

von Pamo am 15.11.2010, 16:30



Antwort auf Beitrag von Pamo

ihn schon 2 mal gefragt gehabt, aber da kam immer ein nein. heute weis ich das er erst mal einen sicheren job haben wollte und seit freitag hat er ihn das heisst WEG von H4, endlich geschafft

von Pedilein am 15.11.2010, 16:32



Antwort auf Beitrag von Pamo

und würde niemals einen mann gefragt haben.

Mitglied inaktiv - 15.11.2010, 16:33



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och vallie, dazu bin ich taff genug, wie pamo schon schrieb, frau kann auch fragen und ich hab den mut gehabt. mehr als ein nein oder ja kann ja nicht kommen

von Pedilein am 15.11.2010, 16:34



Antwort auf Beitrag von Pedilein

manchmal bin ich altmodisch. ein nein wär für mich der supergau gewesen.

Mitglied inaktiv - 15.11.2010, 16:40



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ok, schön wars nicht das nein, aber seinen grund habe ich da schon verstanden.

von Pedilein am 15.11.2010, 16:41



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Wer nicht heiraten will, muss auch nicht fragen. Wer rumsitzen und warten will, muss auch nicht fragen. Wer jemanden Bestimmtes heiraten will, sollte ihn fragen. Frei nach Nina Hagen: "Rangehn!"

von Pamo am 15.11.2010, 16:52