Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von FrühlingshüpferWinterwürmchen am 30.06.2014, 10:49 Uhr

ja. kann er.

Ja kann er. Und wird er vermutlich auch. Und wenn sie vom Amt lebt, wird das Amt alles dran setzen, dass der Vater ermittelt wird (Unterhalt als vorrangige Leistung) und wenn dann raus kommt, dass das Waldstück, der Vollrausch und die 4 Männer erfunden waren, dann hat sie erst richtig Ärger am Hals.

An deiner Stelle würde ich die Sache ruhig angehen. Klar ist das eine total besch.. Situation für dich. Ich kenne zwei Frauen, denen es ähnlich ging. Wenn er wirklich nur das Baby "braucht", könntest du doch Glück haben, dass er nach der Geburt nichts weiter mit euch zu tun haben will, und dass ihm die Vaterschaftsanerkennung genügt und er aufs Sorgerecht verzichtet (Vielleicht kennt er sich auch garnicht so mit dem Thema aus, sodass du es nicht groß thematisieren solltest. Sag einfach großzügig: Ja, natürlich können wir eine Vaterschaftsanerkennung machen, vielleicht reicht ihm das). Pass auf, dass wenn ihr doch gem.SR macht, dass du das Aufenthaltsbest.R. behältst.
Vielleicht beruhigt er sich ja auch, wenn das Kind ertmal da ist und ihr könnt eine Regelung finden, dass er an den Wochenenden bei euch sein darf, zum Beispiel. Das erste Jahr zumindest würde ich ihm das Kind nicht mit geben. Vielleicht kann er ja doch eine gute Beziehung zu ihm aufbauen. Was auch passiert, er wird dir dein Kind nicht wegnehmen können. Und übrigens: Zweisprachig aufzuwachsen hat sehr viele Vorteile.
Liebe Grüße

 
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