Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von ungewohnt am 21.09.2015, 17:12 Uhr

JA weigert sich!

Ich habe lange nachgedacht und bin zu der Entscheidung gekommen, dass ICH keine Rücksicht auf den Herrn mehr nehme.
Er weiß, dass er pünktlich zu zahlen hat und es wurde ihm schon mal angedroht, dass bei Verspätung direkt gepfändet wird.

Tja, ich habe heute bei der Beistandschaft nachgefragt, ob er auf das Schreiben von vor 14 Tagen reagiert hätte: Nein, keine Antwort.
Auf meine Bitte, dann zügig die Pfändung des Kontos und die Lohnpfändung zu betreiben, wurde mir erklärt:

- er befindet sich noch nicht im Rückstand, Unterhalt darf bis Ende des Monats bezahlt werden.
-Er ja immer bezahlt hat und man ihm nichts verbauen will.

Ich habe dann gefragt, ob ich diese Antwort für meinem Vermieter schriftlich haben kann, denn ich kann sollte Anfang des Monats der Rückstand und der lfd. KU nicht da sein, die Miete nicht zahlen. Da konnte sie mir natürlich nicht weiterhelfen.
Was machen die Mütter, die nicht mal eben auf so viel Geld im Monat verzichten können und dies vorstrecken können?

Ich bin versucht, die Beistandschaft aufzuheben und mir den Titel zu holen. Muss ich dann noch zum Amtsgericht oder kann ich direkt den Titel an seine Bank/Arbeitgeber mit meiner Forderung schicken? Muss dies ein Gerichtsvollzieher machen?

Ach so, sollte es zur Pfändung kommen, muss ich das auch erst mal vorstrecken

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.