Geschrieben von mariecarma am 16.09.2011, 15:44 Uhr |
Inobhutnahme -Frage dazu
Ist das Jugendamt in irgendeiner Weise dazu verpflichtet, dem KV auch wenn dieser kein Sorgerecht hat und Kontakte auf Grund verweigerung der Mutter nur sporradisch bis selten waren, von der Inobhutnahme eines seiner Kinder in Kenntniss zu setzen?
lg
Re: Inobhutnahme -Frage dazu
Antwort von muddelkuddel am 16.09.2011, 16:22 Uhr
ich weiß nicht, wie das rechtlich aussieht, aber aus kostengründen wäre das doch sogar für das jugendamt/den staat von vorteil, den leiblichen vater als "pflegeperson" einzusetzen...
ich weiß von einem fall, wo ein mädchen, das schon im heim war aber dort nicht bleiben konnte (andere geschichte) ihrem vater quasi vor die haustür gesetzt wurde, weil eine rückkehr zur mutter nicht empfohlen war
LG
Re: Inobhutnahme -Frage dazu
Antwort von Kristina77 am 16.09.2011, 16:31 Uhr
Hallo!
Ich denke schon, dass sie den Vater in Kenntnis setzen. Alleine schon wg den Alimenten. Die Mutter hat ja zB keinen Anspruch auf Alimente wenn das Kind fremdversorgt wird und er muss sich auch an den Kosten der Fremdversorgung beteiligen, aber eben an die versorgende Stelle zahlen.
Nachdem du keine Details geschrieben hast kann ich od wer anderer kaum was sagen. In Obhutnahme kann vieles heißen: Vorruebergehende Krisenpflege, langfristiger Pflegeplatz oder Abgabe der Obhut an Bekannte/ Verwandte,...
Vielleicht kannst du dich etwas genauer ausdruecken, allerdings weiß ich es nur betreffend meinen Fall, hab von fixe Pflegefamilie zB keine Ahnung wie das läuft.
Lg, kristina
Re: Inobhutnahme -Frage dazu
Antwort von shinead am 16.09.2011, 16:52 Uhr
Das zuständige Jugendamt in Würzburg setzt KVs zumindest nicht immer davon in Kenntnis. Da wird lieber eine Pflegefamilie als der leibliche Vater für die Betreuung herangezogen.
Warum? Keine Ahnung.
Notfalls beim JA nachfragen, Rechtsanwalt einschalten und erst das GSR und dann das ABR beantragen.
Re: Inobhutnahme -Frage dazu
Antwort von mariecarma am 16.09.2011, 17:18 Uhr
So wie bei shinead ist es gelaufen und es wird jetzt auch so gehandelt, bloß Freitagsnachmittags ist es unmöglich näheres zu erfahren.
lg
Re: Inobhutnahme -Frage dazu
Antwort von shinead am 16.09.2011, 18:42 Uhr
Ich drücke euch die Daumen!
Der geschilderte Fall ist für den Vater gut ausgegangen. Er ist mittlerweile ein stolzer AE Papa einer 2 jährigen Tochter.
Ex will mir das Kind weg nehmen
Einstand in MUC
Ohne Worte
So
Wie blöd *seufz* - eine Meditation auf den Schulatlas.....
Am liebsten wuerde ich den Tag streichen
Ich möchte euch mal was zeigen............
Ging ja gleich "richtig super" los mit der Betreuung
Heute ist ein schöner tag!