Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von mariecarma am 16.09.2011, 15:44 Uhr

Inobhutnahme -Frage dazu

Ist das Jugendamt in irgendeiner Weise dazu verpflichtet, dem KV auch wenn dieser kein Sorgerecht hat und Kontakte auf Grund verweigerung der Mutter nur sporradisch bis selten waren, von der Inobhutnahme eines seiner Kinder in Kenntniss zu setzen?

lg

 
5 Antworten:

Re: Inobhutnahme -Frage dazu

Antwort von muddelkuddel am 16.09.2011, 16:22 Uhr

ich weiß nicht, wie das rechtlich aussieht, aber aus kostengründen wäre das doch sogar für das jugendamt/den staat von vorteil, den leiblichen vater als "pflegeperson" einzusetzen...

ich weiß von einem fall, wo ein mädchen, das schon im heim war aber dort nicht bleiben konnte (andere geschichte) ihrem vater quasi vor die haustür gesetzt wurde, weil eine rückkehr zur mutter nicht empfohlen war

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Inobhutnahme -Frage dazu

Antwort von Kristina77 am 16.09.2011, 16:31 Uhr

Hallo!
Ich denke schon, dass sie den Vater in Kenntnis setzen. Alleine schon wg den Alimenten. Die Mutter hat ja zB keinen Anspruch auf Alimente wenn das Kind fremdversorgt wird und er muss sich auch an den Kosten der Fremdversorgung beteiligen, aber eben an die versorgende Stelle zahlen.

Nachdem du keine Details geschrieben hast kann ich od wer anderer kaum was sagen. In Obhutnahme kann vieles heißen: Vorruebergehende Krisenpflege, langfristiger Pflegeplatz oder Abgabe der Obhut an Bekannte/ Verwandte,...
Vielleicht kannst du dich etwas genauer ausdruecken, allerdings weiß ich es nur betreffend meinen Fall, hab von fixe Pflegefamilie zB keine Ahnung wie das läuft.
Lg, kristina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Inobhutnahme -Frage dazu

Antwort von shinead am 16.09.2011, 16:52 Uhr

Das zuständige Jugendamt in Würzburg setzt KVs zumindest nicht immer davon in Kenntnis. Da wird lieber eine Pflegefamilie als der leibliche Vater für die Betreuung herangezogen.

Warum? Keine Ahnung.
Notfalls beim JA nachfragen, Rechtsanwalt einschalten und erst das GSR und dann das ABR beantragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Inobhutnahme -Frage dazu

Antwort von mariecarma am 16.09.2011, 17:18 Uhr

So wie bei shinead ist es gelaufen und es wird jetzt auch so gehandelt, bloß Freitagsnachmittags ist es unmöglich näheres zu erfahren.

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Inobhutnahme -Frage dazu

Antwort von shinead am 16.09.2011, 18:42 Uhr

Ich drücke euch die Daumen!

Der geschilderte Fall ist für den Vater gut ausgegangen. Er ist mittlerweile ein stolzer AE Papa einer 2 jährigen Tochter.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.