Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 01.11.2005, 9:55 Uhr

Im SGB II kann man das nicht nachlesen...

... denn das ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Da die Mieten von den Kommunen getragen werden, hat jede Kommune ihre Höchstsätze (Mietobergrenzen) festgelegt, ebenso das Procedere bei zu teurer Wohnung.
Eines kann ich mir allerdings nicht vorstellen: Daß Deine Miete nach einem halben Jahr auf den Höchstwert reduziert wird, WENN Du nachweist, daß Du Dich wirklich um eine billigere Wohnung gekümmert hast. Frage deshalb bei Deinem Sachbearbeiter nach, welche Nachweise er verlangt. Der Wohnungsmarkt ist z.T. sehr zusammengeschmolzen, gerade was günstige Wohnungen angeht. Ein guter Sachbearbeiter weiß das.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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