Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von SimplySingle am 01.10.2013, 13:45 Uhr

Ich schon wieder... Kinderzuschlag....

So viel ich weiß bist Du nicht verpflichtet aufstockendes ALG 2 zu beantragen. Hatte das kurzzeitig auch mal.

Was dann aber ratsam ist, und das können die SB machen, Dir das ganze schriftlich geben zu lassen. Heißt, man schreibt Dir, dass Du aus persönlichen Gründen nicht aufstockst, Du aber immer noch bekommen könntest.

Damit kannst Du dann zB bei der GEZ den Härtefall beantragen oder auch, falls es so was bei Euch gibt, eine Pass für vergünstigte Eintritte/Fahrkarten etc.

 
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