Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 10.04.2016, 18:48 Uhr

Ich meinte eigentlich

Ich würde ihn erstmal heim kommen lassen... so eine in-Abwesenheit-ausgesprochene Trennung und dann soll er sich nicht mehr blicken lassen kann keine Trennung sein, die man vollzieht, wenn es ein gemeinsames Leben und gemeinsame Kinder gibt.
Anträge gibts erst auszufüllen, wenn man tatsächlich mit den Kindern allein lebt... wüsste nicht, was es da nun auszufüllen gibt.

 
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