Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 22.01.2013, 11:42 Uhr

Ich gehe davon aus, dass das Kind bereits *schulpflichtig* ist?

Das würde man aber doch dann der Mutter mitteilen? Da müsste sie ja einen wie auch immer gearteten Vertrag zu abgeschlossen haben, in der auch die Anwesenheitspflicht geklärt ist.

Hier gibt es das nicht. Wenn entschieden worden ist, dass das Kind erst ein Jahr später eingeschult wird, bleibt es im Kindergarten wie jedes andere Kind auch.
Alternative wäre die Vorklasse. Die hat tatsächlich eine Anwesenheitspflicht.

 
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