Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von taram am 16.04.2010, 15:36 Uhr

Holt mich bitte von der Palme runter...

ALG II erhält nur, wer bedürftig ist. Bedürftigkeit setzt voraus, dass (neben fehlendem Einkommen) kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.
Vermögen ist grds. alles, was einen Geldwert hat. Doch nicht alles Vermögen muss verwertet werden, um Arbeitslosengeld II beziehen zu können.
Grundfreibetrag

Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen.
ALG II Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben einen einen erhöhten Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.

Wie alt ist denn die Dame?

LG Taram

 
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