Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von FrauKrause am 16.04.2010, 14:36 Uhr

Holt mich bitte von der Palme runter...

Wenn sie die 30.000,00 EUR vor diesem langen Zeitraum abgehoben hat, muss Sie Dir nicht Rechenschaft ablegen, da sie da noch ALG I bezog. Muss jetzt jeder, der ALG I bezieht, sein Geld zusammenhalten, für den Fall, KÖNNTE ja sein, dass man doch mal ALG II beziehen muss? Also, ICH würde davon nicht unbedingt immer ausgehen. Es hätte ja auch sein können, dass Sie eine Arbeit findet.

Die nächsten 15.000,00 EUR dürften bei gewissem Alter der Frau inkl. Kinder durchaus im Rahmen des Selbstbehaltes liegen, zumal sie selbst da noch ALG I bezog. Würde mich interessieren, welche Fristen VOR Antragstellung ALG II hier vom Amt beachtet werden. War das nicht ein halbes Jahr? Die erste Summe ist länger her... Oder?

Warum regst Du Dich so auf? Schau mal die Steuerhinterzieher an. Da reden wir von GANZ ANDEREN Summen....

Schönes WE

I.

 
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