Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von FrauKrause am 16.04.2010, 14:38 Uhr

Holt mich bitte von der Palme runter...

Sorry, habe nicht aufgepasst, der 30.000,00 EUR-Betrag ist noch nicht so lange her. Habe ich verwechselt.

Würde mich wirklich interessieren, welche Beachtungsfristen hier gelten.

LG I.

 
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