Geschrieben von evesmum am 31.01.2004, 13:19 Uhr |
Hilfe
Hi,
bin mit dem KV meiner kleinen auch nicht verheiratet, auch nicht mehr zusammen. Bei mir hat sich damals das JA direkt gemeldet nachdem wir die Kleine beim Standesamt angemeldet haben. Habe auch das alleineige Sorgerecht, mein Ex hatte auch nichts dagegen einzuwenden. Das JA bietet Dir auch eine Beistandschaft an, um Unterhalt einzuklagen usw.
Wenn Du zum gemeinsamen Sorgerecht zustimmst kannst Du das nachher nicht mehr rückgängig machen, und eine Beistandschaft bekommst Du dann auch nicht. Also, falls Ihr nicht mehr zusammen seit und ihr Euch nicht versteht, hol Dir alleineiges Sorgerecht! Wenn er sich nicht kümmern sollte und ihr habt gemeinsames rennst Du ständig irgendwelchen Unterschriften hinterher.
Sorry, an die Väter, aber das ist meine Erfahrung.
Hoffe, ich konnte DIr ein bißchen helfen.
LG