Geschrieben von lexa69 am 31.01.2004, 12:39 Uhr |
Hilfe
Hey, Denise!
Wenn ihr bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet wart, dann hast du das alleinige Sorgerecht, egal, ob der Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Es sei denn, er hat das gemeinsame Sorgerecht beantragt und du hast zugestimmt. Wenn du das nicht hast,
musst du also das alleinige Sorgerecht nicht beantragen.
Aber der Vater hat natürlich Umgangsrecht...
Gruß, Lexa