Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Denise_21 am 31.01.2004, 12:09 Uhr

Hilfe

Hallo an alle!
Ich habe ein Problem,wer kann mir helfen?Und zwar,wie ist das mit dem Sorgerecht,wenn man nicht verheiratet ist u der Vater aber die Vaterschaft anerkannt hat?Haben wir dann automatisch das gemeinsame sorgerecht?U wenn ja,wie läuft das wenn ich das Alleinige beantragen will?Sicher übers Jungendamt!Wer hat das hinter sich u möchte mir berichten o Tipps geben!?Danke im vorraus!Gruß Denise

 
3 Antworten:

Re: Hilfe

Antwort von lexa69 am 31.01.2004, 12:39 Uhr

Hey, Denise!
Wenn ihr bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet wart, dann hast du das alleinige Sorgerecht, egal, ob der Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Es sei denn, er hat das gemeinsame Sorgerecht beantragt und du hast zugestimmt. Wenn du das nicht hast,
musst du also das alleinige Sorgerecht nicht beantragen.
Aber der Vater hat natürlich Umgangsrecht...

Gruß, Lexa

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Re: Hilfe

Antwort von evesmum am 31.01.2004, 13:19 Uhr

Hi,

bin mit dem KV meiner kleinen auch nicht verheiratet, auch nicht mehr zusammen. Bei mir hat sich damals das JA direkt gemeldet nachdem wir die Kleine beim Standesamt angemeldet haben. Habe auch das alleineige Sorgerecht, mein Ex hatte auch nichts dagegen einzuwenden. Das JA bietet Dir auch eine Beistandschaft an, um Unterhalt einzuklagen usw.
Wenn Du zum gemeinsamen Sorgerecht zustimmst kannst Du das nachher nicht mehr rückgängig machen, und eine Beistandschaft bekommst Du dann auch nicht. Also, falls Ihr nicht mehr zusammen seit und ihr Euch nicht versteht, hol Dir alleineiges Sorgerecht! Wenn er sich nicht kümmern sollte und ihr habt gemeinsames rennst Du ständig irgendwelchen Unterschriften hinterher.
Sorry, an die Väter, aber das ist meine Erfahrung.

Hoffe, ich konnte DIr ein bißchen helfen.

LG

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Re: Hilfe

Antwort von Denise_21 am 31.01.2004, 13:40 Uhr

Danke...ihr habt mir wirklich geholfen!Schönes Wochenende!Liebe Grüße Denise

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