Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Gretelkaethe am 04.08.2004, 13:06 Uhr

Harz II

Also, das ist m.E. so,

das Kind muss nicht für die Eltern aufkommen, das, was das Kind hat, wird nicht auf das Geld, was die Eltern kriegen, angerechnet. Aber zusätzlich zu dem, was die Erwachsenen kriegen, wird ja auch Geld für's Kind ausgezahlt, und zwar, denke ich, nur an den, wo das Kind lebt. Bei diesem Geld wird das Guthaben des Kindes angerechnet. Es gibt auch einen Freibetrag, der liegt aber nur bei 750,00€. Alles, was darüber liegt, muss wohl erst einmal verbraucht werden.

Ich persönlich finde ja 750€ ganz schön wenig, vor allem, wenn man das Geld für später angelegt hat, für die Ausbildung und so. Aber man könnt sich eh bloss aufregen.

Gruß Ute

 
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