Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Peli75 am 04.08.2004, 13:24 Uhr

Es ist AlG2 und Hartz4

Es werden angerechnet:

Einkommen der kinder: (Unterhalt, Kindergeld, Sparguthaben)

Einkommen des Antragstellers: Unterhalt, Lohn (wenn vorhanden), Sparguthaben, kapitalversicherungen, autos (nur wenn es die norm übersteigt), antiquitäten, gemälde, teppiche, etc, .....

Mich wundert es, dass man noch nicht angeben muss, was man gerade im Kühlschrank hat

Pro Lebensjahr darf man aber ein Vermögen von ca 200 euro haben

LG

Petra

 
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