Geschrieben von dini84 am 27.10.2008, 11:11 Uhr |
hallo....
da ich seit gestern offiziell zu euch gehöre möcht ich mich grad vorstellen:
Also heisse Nadine, bin jetzt alleinerziehende Mama von einem Sohn(8 monate alt)und komm aus der nähe von köln!
jetzt hab ich grad mal ne frage bezüglich ehegattenunterhalt weil ich nicht weiss was ich bekommen würde!Mein mann verdient ca. 1500€ netto aber abzüglich der schulden und des Unterhaltes für den kürzen wäre der selbsterhalt sehr niedrig!Es blieben ihm 1300€ wovon ja dann eigentlich wenn ich das richtig verstanden habe 650€ an mich gehen müssten!hat hier jemand dasselbe problem und könnte mir vielleicht sagen was ich bekommen müsste!da wir uns nicht im Streit getrennt haben möchte ich das auch gerne aussergerichtlich klären!
Danke im Vorraus
lg nadine
Re: hallo....
Antwort von nociolla am 27.10.2008, 11:28 Uhr
Hallo an Dich ,
so viel wirst du nicht bekommen das wäre ja die Hälfte von den was da ist es gibt aber einen Grenze den Selbstbehalt der festlegt wie viel deinen Mann bleiben muss.
War früher 890 € und jetzt glaube ich 980 € ? Ganz genau weiß ich es aber nicht .
Anja
Re: hallo....
Antwort von Schmusepuu am 27.10.2008, 12:42 Uhr
Hallo,
wo hast du denn gehört das du so viel Unterhalt bekommst?
von den 1500 wird der Kindesunterhalt, alle Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit, eventuell Schulden abgerechnet.
Dann müssen ihm noch 850 EUR bleiben, könnte aber mittlerweile auch mehr sein..
Ich glaube nicht das du da noch viel erwarten kannst.
Mein damaliger Mann hat knapp 200 EUR weniger und muss noch nicht mal den Mindestunterhalt für das Kind bezahlen.
Gruß, schmusepuu
Re: hallo....
Antwort von mamafürvier am 27.10.2008, 12:43 Uhr
http://www.rechtsportal.de/familienrecht/aktuelles/detail/id902-293131/notwendiger-selbstbehalt-bei-erwerbslosen-und-erwerbstaetigen.html
lG kerstin
Re: hallo....
Antwort von dini84 am 27.10.2008, 13:21 Uhr
gelesen hab ich das im internet!nach allen abzügen inkl. kindesunterhalt steht der frau die hälfte zu wenn diese keiner arbeit nachgehen kann!das das bei uns aber unter mangelfall fällt eben weil er dann unter seinen selbsthalt fallen würde hatte ich gefragt wieviel mir dann zustehen würde!
lg
Re: hallo....
Antwort von Schmusepuu am 27.10.2008, 14:18 Uhr
Das wird dir nur ein Anwalt genau ausrechnen können.
Mangelberechnungen sind aufwendiger.
Und selbst dann ist es nicht gesagt das er das auch zahlen muss.
Im Enddeffekt wird` s wohl ein Gericht entscheiden.
LG schmusepuu
Auch wenns hier nicht wirklich jemand lesen will
Guten Morgen :-/
Wer-kennt-wen.de?
Euch wird ein Orden verliehen!
Allerallereinziger Vorteil der blöden Uhrumstellung ist,
Beim Aufräumen findet man immer tolle Sachen
Emfut
Hat von euch schonmal jemand ne
Die frisuren frage habe ich auch gerade... guckt mal