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Geschrieben von peekaboo am 26.04.2008, 11:48 Uhr

Habt Ihr ne Ahnung? Ist nicht Akut nur ne Frage

Hi,

gesetzt dem Fall, das die Ehefrau auf Minijobbasis arbeitet und der Ehemann Vollzeit und Sie sich nach ein paar Jahren trennen...

Hätte die Frau dann Anspruch auf Ehegatten - Unterhalt, sollte Sie keine Festanstellung mehr finden, oder müßte Sie zum Sozialamt....

Kindesalter ca. 8 Jahre...

Hat die Ehefrau auch Anspruch auf die Rente des Ehemannes, da sie ja beim Minijob nichts einzahlen konnte...

Danke für die Antowrten...

 
2 Antworten:

Re: Habt Ihr ne Ahnung? Ist nicht Akut nur ne Frage

Antwort von Anjaunddavid am 26.04.2008, 12:02 Uhr

Ich glaube, dass die Frau weder das eine, noch das andere bekäme.
Sicherlich (ergänzend) Hartz 4, aber nichts vom Mann, da das Kind das Alter hat.wo die Frau arbeiten gehen kann.
Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

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Re: Habt Ihr ne Ahnung? Ist nicht Akut nur ne Frage

Antwort von Shinead am 26.04.2008, 12:42 Uhr

Wenn es während der Ehe so geregelt ist, dass der Mann VZ und die Frau auf 400 Euro Basis arbeiten geht, dann gilt ab der Trennung folgendes:

Die Frau ist angehalten sich ernsthaft nach einem Job umzusehen und muss auch entsprechende Bewerbungen vorweisen können. Ob nun Vollzeit oder Teilzeit ist egal, das Ziel ist, dass sie sich alleine ernähren kann.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist bei gegebener Leistungsfähigkeit grundsätzlich der Mann zum Ehegattenunterhalt verpflichtet, (Wäre ja auch noch schöner, wenn der Staat sofort einspringen würde!)denn nach einigen Jahren ohne Berufserfahrung kann es ja länger dauern bis eine entsprechende Stelle gefunden ist.

Ein Versorgungsausgleich (also eine Verteilung der Rentenpunkte) ist obligatorisch. Selbst bei einem evtl. Unterhaltsverzicht der Frau kann meines Wissens nach auf den VA nicht verzichtet werden.

Gruß
Corinna

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