Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von amadeus_hates_music am 09.09.2010, 10:37 Uhr

Hab ich dir nicht GENAU DIESE FRAGE schon vor..

Und ich hatte dir in meiner Antwort erklärt, dass er eine Teil einbehalten darf, für die noch ausstehende Abrechnung.

Ich muss also davon ausgehen, dass du die Antworten an dich nicht liest, oder nicht in der Lage bist Gelesenes zu verstehen.
Du hast dir offensichtlich nicht einmal den von mir eben geposteten link angesehen!

Jede weitere Antwort an dich ist dann wohl Perlen vor die Säue..

ahm

 
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