Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von suzelinux am 11.02.2008, 10:20 Uhr

hab heute erfahren!!!!!!!

guten morgen zusammen,

hatte gerade ein sehr nettes gespräch mit der sozialtussi da vom Jugendamt...

ich sags euch das ist vielleicht mal nee blöde tussi gewesen...die haltet nichts von mütter und ist auf der seite des vaters..

und sie sagte auch das gleiche was er zu mir gesagt hat...

es ist egal wie alt das kind ist...
und ob er bindung zu ihr hat...

er hat das recht sich hilfe von seiner mutter zu holen wenn das kind bei ihm ist...

mütter haben nicht das recht darüber zu bestimmen was der vater für ein umgangsrecht hat...

und was wir mütter immer denken...was wir sagen ist recht und stimmt...

die väter haben ein recht das kind kennen zu lernen...(womit ja ich kein problem hab...er kann sie ja alle 14tage bei mir sehn)

ich hab jetzt beim anwalt einen termin ausgemacht...

weil ich mir immer noch nicht vorstellen kann das er die kleine mit bekommt egal wie alt sie ist ob er sie kennt oder nicht...

wollte ich nur mal sagen

lg lisa

 
12 Antworten:

Re: hab heute erfahren!!!!!!!

Antwort von sweety28 am 11.02.2008, 10:25 Uhr

Ich kenne Deine Geschichte zwar nicht,aber warum in Gottes Namen darf er das KInd nur bei DIR sehen und in Deinem beisein???Gibt es dafür n bestimmten Grund???Also ganz ehrlich,wenn ich n Kerl wäre,würde ich mir da auch Hilfe holen von nem Anwalt,Jugendamt o.ä. weil da hätte ich echt null Bock druff,mein Kind NUR sehen zu dürfen,in der Wohnung der Frau und unter Ihren misstrauischen Augen...

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Re: hab heute erfahren!!!!!!!

Antwort von topsie am 11.02.2008, 11:18 Uhr

hm, du hörst das sicher nicht so gerne...aber ich finde die aussage als solches auch richtig.
seine mutter ist die oma, ja sie hat auch ein recht auf ihr enkel und wenn das kind beim vater ist, warum kann er sich nicht auch unterstützung holen bei ihr?

ist sie alkoholabhängig?
verprügelt sie eurer kind?
welchen grund gibt es?
meine da war nichts bestimmtes, oder?

willst du dir vorschreiben lassen vom papa, ob euer kind zur oma darf oder wo du euer kind hin gibst? sicher nicht, oder?
wenn euer kind bei dir ist, darfst du doch auch entscheiden, oder?

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Re: hab heute erfahren!!!!!!!

Antwort von Sonja31 am 11.02.2008, 15:48 Uhr

Naja, aber es ist doch auch SEIN Kind, oder?

Also musst Du auch ihm die Entscheidung lassen, mit wem sein (euer) Kind Kontakt hat!

Solange das Kind keinen Schaden von einem solch "schlimmen" Umgang wie den seiner Oma hat, also bitte!

Du hast uns nicht verraten, wie alt Dein Kind ist, aber was steht dem ganz normalen Umgang, bei dem er sein Kind auch mitnehmen darf, im Wege?

Ich kann kein Armument finden, das gegen die Meinung des Soziamtes und des KV spricht?!

LG

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Re: hab heute erfahren!!!!!!!

Antwort von judith31 am 11.02.2008, 16:40 Uhr

Hmm wie alt ist Dein Kind?? Denn wenn es noch recht klein ist, hat er anfangs nur Besuchsrecht. Hat er sich denn zuvor nie um das Kind gekümmert oder warum fällt es Dir so schwer? Du hast Deine Geschichte zuwenig geschildert.
Ich kenne auch so eine Geschichte, da hat sich der Vater anfangs nie für sein Kind interessiert und nach knapp einem Jahr kam er Plötzlich daher. Hat niemanden vom Jugendamt interessiert, daß er sich das erste Lebensjahr nicht darum gekümmert hat. Aber er bekam die ersten Monate nur Besuchsrecht, einmal in der Woche durfte er seinen Sohn bei seiner Ex besuchen und nicht mitnehmen. Aber als er sich dann an die Regeln hielt und regelmäßig kam, mußte sie ihm das KInd auch mitgeben.
Ich habe auch ein Problem daß meine Tochter auch Umgang mit der Mutter meines Ex Freundes hat. Denn sie waren alle so gegen die Kleine und liesen kein gutes Haar an mir bzw. lassen es wohl jetzt noch nicht. Aber ich kanns nicht verhindern, daß er unsere Tochter mit zu seiner Mutter nimmt. Aber vergönnen tu ich es Ihnen auch nicht!!!
LG Judith

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Re: hab heute erfahren!!!!!!!

Antwort von Möhrchen am 11.02.2008, 18:47 Uhr

Ich hatte Dir ja unten schon mal meine Meinung geschrieben...und finde die Aussage der Dame vom Jungendamt ("Tussi" - beleidigend muß man da nicht gleich werden finde ich!) auch soweit richtig. Klar darf er sich Hilfe von seiner Mutter holen! Zeugt doch auch von Verantwortungsbewußtsein, wenn er als Mann und ohne Kindererfahrung sich jemand mit Erfahrung dazuholt anstatt das Kind nicht richtig zu versorgen - oder?? Und wie unten schon geschrieben, hat die Oma ja auch ein Recht darauf, ihre Enkelin kennenzulernen...ob es Dir nun paßt oder nicht!

Sträub dich nur weiter so und fang gleich mit dem Anwalt an, dann habt ihr die nächsten Jahre noch was davon *ironieoff*...

Welche WIRKLICHEN GRÜNDE sprechen denn gegen den Umgang?? WIE der aussehen kann, ist die andere Frage...auf lange Sicht mußt du ihm schon mehr Freiräume geben mit der Kleinen - wie soll er denn sonst den Umgang lernen??? Anstatt ihn zu Dir kommen zu lassen, würde ich sie ihm anfangs halt für ein paar Stunden mitgeben, sofern Du nicht stillst z.B.

lg heike

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Re:

Antwort von IgelMama am 11.02.2008, 19:20 Uhr

wenn ich mich recht erinnere ist das Kind gerad mal ein halbes Jahr alt.War denn bisher regelmäßiger Umgang in Form von Zusammenwohnen oder regelmäßige Besuche?
Falls nein,sollte erstmal eine Annäherung zwischen Vater und Kind stattfinden in begelitung einer Bezugsperson des Kindes (befindet sich ja, denk ich mal, gerade in der Fremdelphase), zudem ists bei einem so kleinen Kind besser, es sieht den Vater alle 3,4 Tage für jeweils 2-3 Stunden regelmäßig, um überhaupt einen Bezug zu ihm zu finden bzw. aufrecht zu erhalten (je nachdem was zutrifft).
Gibts bei euch noch andere Beratungsstellen an die du dich wenden kannst,die du um Mithilfe bitten kannst,um einen vernünftigen Umgang zu erzielen?

Es ist im übrigen so nicht richtig, daß es egal ist,wie alt das Kind ist und ob es Bindung zum Vater hat (hat es überhaupt auch Bindung zur Oma väterlicherseits?), jeder Fall ist einzigartig und kann nicht nach Abhaknummer verzeichnet und abgetan werden und es ist Aufgabe des sozialen Dienstes nicht irgendwelche 08/15 Infos rauszugeben,sondern auf den einzelnen Fall und seine Probleme (wie z.B. Säugling kennt vater nicht) einzugehn.

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Re:

Antwort von topsie am 11.02.2008, 20:28 Uhr

ich frage mich nur, wie soll säugling vater kennen und umgekehrt, wenn er die chance nicht dazu bekommt.

er will ja scheinbar und das ist doch toll, klar wenn das kind so klein ist, würde ich es vorallem über nacht noch nicht mitgeben (stillen tust du ja nicht, hab ich das jetzt richtig in erinnerung?), aber am tag, mal std weise...so förderst du den kontakt und das wäre doch gut für kind und vater, oder?

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Re:

Antwort von suzelinux am 11.02.2008, 21:23 Uhr

ich stille nicht...
meine tochter ist ein halbes jahr alt...

er hat nur alle 14tage zeit öfters kann er nicht!manchmal sind es auch drei wochen oder vier!

sophie kennt seine mutter nicht zwei drei mal gesehn!

die sozialefrau sagt es ist egal wie alt das kind ist...er darf sie alle 14tage über nacht mitnehmen...

er bekommt ja die chance die kleine kennen zu lernen...
er kann sie alle 14tage bei mir sehn...

und man kann ja immer noch drüber reden wenn sie mal älter ist das er sie übernacht haben kann...

wir haben auch nie zusammen gewohnt!

ich hab jetzt schon mit ein paar leuten vom JA gesprochen...

ich bekomme keinen beistand!
für so einen fall gibt es das nicht!

diese frau die ich heute anrief...
sie vermittelt auch nicht das umgangsrecht...

und der mann vom normalen JA sagt die frau würde das vermitteln...

die kennen sich doch alle nicht aus...
und schicken einen zum nächsten...und der schickt einen wieder zurück oder sagt so was gibt es nicht!

er möchte ja mit mir nichts zutun haben...
darum will er ja die kleine mit nehmen...

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Re:

Antwort von topsie am 12.02.2008, 9:37 Uhr

ähhh sag mal was hast du denn für ein jugendamt?
was sitzen da für leute...

zahlt er unterhalt?

lass dich mal nicht wirr machen, du hast das aufenthaltsbestimmungsrecht und musst definitiv die lütte nicht über nacht zu ihm geben...vielleicht bist du ja an einen mann geraten der in einer ähnlichen situation steckt und sein kleines kind gerne über nacht hätte und nicht bekommt ;)und darum solch "dumme" (sorry) aussagen trifft.

hier hatten wir das thema nicht nur einmal, ich selsbt habe mich schlau gemacht, weil es mich, auch betrifft und bis zur vorschule kann dich KEINER zwingen und punkt.

soll er doch zum anwalt und versuchen es duch zubekommen, dann werdet ihr ja sehen, das er keine chance hat, es sei denn , es liegen gründe vor, das das kind bei dir nicht gut aufgehoben ist oder sowas in der richtung!

lass dich nicht verrückt machen, sag dem papa das er die lütte in ein paar mon gerne über nacht haben kann, das es dir jetzt noch zu früh ist und punkt.

wobei ich sagen muss, mein lütter hat seine tante ne zeitlang auch nur alle 14 tage gesehen und trotzdem ist er mal zum schlafen hin und das nicht alle 14 tage, aber regelmässig, die kleien kennen die personen sehr wohl, das unterschätz mal nicht.

und wenn du den papa jetzt die chance gibst, das er regelmässig bei euch ist (auch wenn das nicht die tollste lösung ist, aber derzeit wohl die einzige), sie füttert, sie mal schlafen legt ect, dann hat er auch übung und du die sicherheit er bekommt es alleine hin.

mein kleiner hat im übrigen schon mit 5 mon.eine nacht woanders geschlafen, sowas geht, wenn man will, ohne probleme!

also es gibt immer 2 seiten, das es dir noch zu früh ist, kann ich irgendwo verstehen und letztendlich entscheidest du das, aber der vater scheint sich echt mühe zu geben, zeigt interesse, sie darüber mal froh!!!

ich an deiner stelle würde ihm mehr entgegenkommen, ich hab bei dir sehr stark das gefühl, das du nur dich siehst und die lütte....vergess nicht, er sit der vater, auch wenn er nicht täglich bei der lütten ist, gib ihm doch die chance und ich finde das mal ne nacht auch keinem ne zacke aus der krone bricht...

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Re:

Antwort von IgelMama am 12.02.2008, 10:49 Uhr

Es muß erstmal eine Umgangsanbahnung stattfinden,daß Vater und Kind sich im beisein einer Bezugsperson des Kindes kennenlernen,das kann auch in Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes,Jugendamt etc. stattfinden.Vorher kann er kein 6 Monate altes Baby (mitten in der Fremdelphase) so einfach übers nacht mitnehmen, dadurch wird doch das Urvertrauen vom Kind zur Bezugsperson (in diesem fall die Mutter) verletzt.Sowas muß man behutsam machen,alle 14 Tage ist da eh zu wenig, lieber 2 mal die Woche für kurz,als einmal alle 14 Tage lang.
Und bevor er das Kind dann der Oma präsentiert, muß es erstmal ein Vater-Kind-Verhältnis zum Vater aufgebaut haben, denn die Oma wird anfangs erstmal eine fremde Person sein, wo es wichtig ist bei den ersten Kontakten,daß eine Bezugsperson dabei ist,
Wenn du selber aktiv wirst und so ne Art Antrag auf Umgangsanbahnung stellst (über Anwalt, mit Vorschlägen, 2mal die Woche für 2 Stunden, aber in gegenwart von dir als Bezugsperson des Kindes) arbeitest du konstruktiv daran mit.Wenn der Vater dann meint,er muß mit dem Kopf durch die Wand und seine 14 Tage mit Übernachtung sofort (!) durchsetzen, schießt er sich ein Eigentor, weil er damit zeigt,daß ihm das seelische Wohl des Kindes egal ist (ein Vater, dem das seelische Wohl des Kindes wichtig ist,nimmt Rücksicht darauf,daß es ihn erst kennenlernen muß und macht vernünftige Vorschläge,wie man das hinkriegen kann).
Er wird wohl mit dir zu tun haben müssen,denn die Kommunikation zwischen den Eltern ist gerade wichtig für das Wohl des Kindes, da sollte ihn dein Anwalt auch drauf hinweisen, vielleicht mit nem Vorschlag,wie man da am ebsten verfahren kann.

Wichtig ist, daß du nicht nur mauerst und dich in die Ecke gedrängt fühlst,sondern daß von DIR Vorschläge kommen,die im Sinne des Kindes sind.

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Re:

Antwort von suzelinux am 12.02.2008, 10:55 Uhr

ich bekomme unterhaltsvorschuss..

ich hab schon oft mit ihm geredet...und es auch letzten samstag wieder versucht...und er sieht es einfach nicht ein das es noch zu früh ist...er meint nur weil er erzieher lernt kennt er sich mit babys aus...

und das ist eine frau die vom jugendamt/sozialerdienst sagt das er die kleine ohne probleme übers we bekommt...

es ist egal ob sie bindung ob er sie kennt oder sonst was!

so lang sie nicht gestillt wird kann er sie versorgen!

wie schon gesagt er kann eh nicht öfters als alle 14tage...

er bemüht sich auf jeden fall das er sie mit bekommt...
aber würde sie dann auch nur nehmen wenn er dafür zeit hat...
er ist den ganzen august nicht da...
weil sein leben vorrang hat...
sophie hat im august geburtstag und das interessiert ihn noch nicht mal!
oder so von wegen blöd gelaufen...aber das ist nee einmalige chance...

ich weiß ja selber nicht was ich genau denken soll...

mal ist sie im wichtig und dann geht sie im wieder am Ar... vorbei

je nach dem wie sie ihn sein leben passt!

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Re:

Antwort von judith31 am 12.02.2008, 12:14 Uhr

Ich weiß wie ärgerlich das ist, einmal haben sie Interesse, dann ist wieder etwas anderes wichtiger. Man soll so springen und machen wie sie es wollen und wir sitzen mit allem alleine da. Man soll es den Vätern vergönnen, seine Kinder zu sehen wie sie wollen und wir sitzen mit allen Sorgen alleine da. Also ich versteh Dich sehr gut, meine Tochter ist jetzt sieben Monate alt und übernacht geb ich sie Ihrem Vater jetzt bestimmt noch nicht... LG

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