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Geschrieben von Fru am 30.07.2010, 7:09 Uhr

H4 und Jobangebot...

Hallo und Guten Morgen,

ich habe mal eine kleine Frage. Ich bekomme ja seit Ende April H4. Gestern war ich zu einem Probearbeiten und es war mehr als schrecklich...
Was mich jetzt interessieren würde: MUß ich diesen Job annehmen (falls ich eine Zusage bekomme)? Ich meinte das jetzt rein rechtlich. Im Falle eines Falles würde ich den Job schon annehmen, wenn auch vielleicht nicht auf Dauer, aber um was zu haben, lasse ich auch das über mich ergehen ;-)

LG

 
24 Antworten:

Re: H4 und Jobangebot...

Antwort von Zimty am 30.07.2010, 7:14 Uhr

Ich glaub du darfst 3mal ablehnen..ohne das dir das amt geld kürzen kann.
ob die arge dafür eine begründung weshalb haben wollen, da kenn ich mich net aus

Was war na das für eine stelle?? Und wie wäre die Bezahlung gewesen...

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Re: H4 und Jobangebot...

Antwort von amadeus_hates_music am 30.07.2010, 7:27 Uhr

Kleiner Denkanstoß von AE zu AE: Meinen Job, durch den ich DEINE H4 Bezüge mitfinanziere, empfinde ich nach einem 16 Stunden Tag, an dem ich 600km Auto fahren und 8 Stunden Seminar geben mußte, manchmal auch als "schrecklich".

SGB III § 144 Ruhen bei Sperrzeit

(1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn 1. der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),
2. der bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldete Arbeitnehmer (§ 38 Abs. 1) oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch sein Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung),
3. der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweist (Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen),
4. der Arbeitslose sich weigert, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen an einer Maßnahme nach § 46 oder einer Maßnahme zur beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung oder einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilzunehmen (Sperrzeit bei Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme),
5. der Arbeitslose die Teilnahme an einer in Nummer 4 genannten Maßnahme abbricht oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für den Ausschluss aus einer dieser Maßnahmen gibt (Sperrzeit bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme),
6. der Arbeitslose einer Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen (§ 309), trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachkommt oder nicht nachgekommen ist (Sperrzeit bei Meldeversäumnis),
7. der Arbeitslose seiner Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 nicht nachgekommen ist (Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung).
Der Arbeitnehmer hat die für die Beurteilung eines wichtigen Grundes maßgebenden Tatsachen darzulegen und nachzuweisen, wenn diese in seiner Sphäre oder in seinem Verantwortungsbereich liegen. Beschäftigungen im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 sind auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (§ 27 Abs. 3 Nr. 5).
(2) Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit. Werden mehrere Sperrzeiten durch dasselbe Ereignis begründet, folgen sie in der Reihenfolge des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 7 einander nach.
(3) Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt zwölf Wochen. Sie verkürzt sich 1. auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte,
2. auf sechs Wochen, wenn a) das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwölf Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte oder
b) eine Sperrzeit von zwölf Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde.


(4) Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsablehnung, bei Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme oder bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme beträgt 1. im Falle des erstmaligen versicherungswidrigen Verhaltens dieser Art drei Wochen,
2. im Falle des zweiten versicherungswidrigen Verhaltens dieser Art sechs Wochen,
3. in den übrigen Fällen zwölf Wochen.
Im Falle der Arbeitsablehnung oder der Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme nach der Meldung zur frühzeitigen Arbeitsuche (§ 38 Abs. 1) im Zusammenhang mit der Entstehung des Anspruchs gilt Satz 1 entsprechend.
(5) Die Dauer einer Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen beträgt zwei Wochen.
(6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.
__________________

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man muss sicher keinen job annehmen, in dem man schon den ersten tag magenschmerzen hat.

Antwort von mic0202 am 30.07.2010, 8:21 Uhr

lg
mic

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ach ja... ich hatte vor ein paar tagen ein jobangebot

Antwort von mic0202 am 30.07.2010, 8:23 Uhr

für 4€ brutto!!!......

aber ich hatte mich dort selbst beworben...somit weiß die arge das nicht....

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Re: ach ja... ich hatte vor ein paar tagen ein jobangebot

Antwort von Feuerpferdchen am 30.07.2010, 8:31 Uhr

ernsthaft? damit kann man ja nichtmal einen Teenie zum Babysitten hinter dem Ofen herlocken. Welche Sparte war das denn?

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Re: ach ja... ich hatte vor ein paar tagen ein jobangebot

Antwort von Keks10 am 30.07.2010, 8:33 Uhr

sei so ehrlich u. sag es bei der arge..ganz einfach....das nächste angebot kommt bestimmt...

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Re: H4 und Jobangebot...

Antwort von vallie am 30.07.2010, 8:39 Uhr

ich denke, die werden gemerkt haben, daß du nicht begeistert bist und dir eh nicht zusagen.

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das wäre eine befristete stelle gewesen...datenaufnahme in einem archiv

Antwort von mic0202 am 30.07.2010, 8:41 Uhr

bin ja bürokauffrau...

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Re: das wäre eine befristete stelle gewesen...datenaufnahme in einem archiv

Antwort von Feuerpferdchen am 30.07.2010, 9:03 Uhr

unglaublich und frech.
Vor allem wenn es ein richtiges Archiv war, z.B. Landesarchiv, Stadtarchiv, Medien usw., denn so ein Archivar bekommt normalerweise richtig gutes Geld

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Re: H4 und Jobangebot...

Antwort von Fru am 30.07.2010, 9:07 Uhr

Ich hab ja weder eine Zusage noch eine Absage...ich muß erstmal noch warten, die Frage war eigentlich ne generelle Frage...
Bezahlung weiß ich auch noch nicht....nur das Probearbeiten war schon nicht so der Kracher...
Und die Arge hat auch nichts mit diesem Job zu tun, falls das ne Rolle spielt!

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amadeus...

Antwort von Fru am 30.07.2010, 9:08 Uhr

Ich habe extra betont, das es mir um das RECHTLICHE geht...im Zweifel, wenn sich kein anderer Job auftut, werde ich den Job wohl machen....lesen! Und zwar richtig...

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nein vallie

Antwort von Fru am 30.07.2010, 9:10 Uhr

das werden sie nicht bemerkt haben, weil ich schon alles gegeben habe, wie gesagt, ich werde den Job schon machen, wenn sich nichts anderes auftut!!! Mich interessierte die rechtliche Lage!

LG

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Re: amadeus...

Antwort von amadeus_hates_music am 30.07.2010, 9:29 Uhr

Wenn du vor hast den Job eh anzunehmen, so du denn keinen anderen angeboten bekommst, warum willst du dann wissen ob du ihn rechtlich gesehen ablehnen könntest? Reine Neugier?

Rechtlich gesehen kannst du ihn NICHT ablehnen ohne sanktioniert zu werden. (Anders natürlich wenn die Arge das nicht mitbekommt. Wo kein Kläger, da kein Richter..)

"Laut den Hartz IV Gesetzen ist Arbeit grundsätzlich zumutbar, wenn der Hilfebedürftige dazu geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist. Hartz IV Empfänger/innen dürfen NICHT einen Job ablehnen, weil er nicht der Ausbildung entspricht, der Arbeitsort weiter entfernt ist als der frühere oder weil die Bedingungen "subjektiv" ungünstig scheinen. Eine zum Teil subjektive Entscheidung fällt jedoch Ihr Fallmanager. Auch eine Entlohnung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts ist nicht von vornherein Grund zur Ablehnung, laut Hartz 4.

Welche Jobs sind laut ARGE nicht zumutbar?
Nicht zumutbar sind aber Arbeiten, die gegen die guten Sitten verstoßen, z.B. weil die Bezahlung mehr als 30 Prozent unter dem ortsüblichen Entgelt liegt.

Nicht zumutbar sind auch Tätigkeiten, die die Rückkehr in den früher ausgeübten Beruf erschweren, die Pflege eines Angehörigen behindern oder die Erziehung eines Kindes gefährden. Nicht gefährdet ist die Erziehung von Kindern ab drei Jahren, die in einer Tageseinrichtung oder auf sonstige Weise betreut werden."

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659698060637201.php

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Re: nein vallie

Antwort von vallie am 30.07.2010, 9:37 Uhr

ich meine, du kannst 3x ablehnen und wirst dann sanktioniert. aber ich weiß es nicht.
( mein mann hatte keine jobangebote innerhalb von alg1 und ich war 1989 6 wochen arbeitslos, hatte aber schon einen arbeitsvertrag unterschrieben ).

mich würde aber neugierigerweise interessieren, was so gruslig war?

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Re: nein vallie

Antwort von sisyphos am 30.07.2010, 9:44 Uhr

ja mich auch *g*

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Re: H4 und Jobangebot...

Antwort von krabbe27 am 30.07.2010, 9:48 Uhr

Meine Ma hat EINMAL abgelehnt und sollte direkt ne Sanktion bekommen. Ist sie aber gegen an gegangen!


lg

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Re: nein vallie

Antwort von amadeus_hates_music am 30.07.2010, 10:06 Uhr

Hi Vallie,

ne 3 mal ablehnen ist nicht. Hab in meinem ersten Beitrag den § gepostet der das "verunmöglicht".

LG ahm

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Re: nein vallie

Antwort von vallie am 30.07.2010, 10:09 Uhr

war so lang....
lange texte schrecken mich ab.
hast übrigens eine pn, hab vorhin geengelt.

mich würde aber immer noch interessieren, was am job schlimm war. nicht aus sensationsgier, sondern einfach so....

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Re: H4 und Jobangebot...

Antwort von berita am 30.07.2010, 10:28 Uhr

Wenn die Arge nichts mit dem Job zu tun hat, wie sollten sie dann mitbekommen, dass du abgelehnt hast und Sanktionen verhängen?

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jajajaaaaaaaaaaaa vallieeeeeeeeeee...

Antwort von Fru am 30.07.2010, 12:23 Uhr

...ich bin nicht soooooooooo schnell!!!

Das war ein 5 Sterne Hotel, entsprechend sind da die Mitarbeiter gewesen...und wenn man mich kennt, dann ist das schon der erste Lacher...

Der erste Satz von dem Oberdrachen war: Jaja...Frau X, das ist hier nicht so wie in einer Pizzeria mal so ein bißchen da rumstehen....
Das fand ich schon sehr frech, denn wer einmal in einer Pizzeria gearbeitet hat, weiß das das mehr körperliche Arbeit ist, als man, als Aussenstehender.glaubt.

Dann durfte ich mich fragen lassen, ob ich noch nie ein Bett gemacht habe...mache ich sehr wohl, eigentlich auch jeden Tag, aber ich brauche nicht eine 5 Sterne Faltausbildung bei mir zu Hause, es wurde eigentlich vorausgesetzt, das man das weiß, wie das dort gemacht wird....

Dann muß man sich vorstellen, das dieser Oberdrache die ganze Zeit und ich meine wirklich die ganze Zeit hinter mir her ist um zu gucken ob ich staubwischen kann um dann zwischendurch festzustellen, das es doch selbstverständlich ist, das Fernbedienung und Fernsehzeitung RECHTS neben den Fernseher gehören und lauter so kleine Nickeligkeiten....

Dann ist dieses Hotel riesengroß, ich war noch nie vorher dort, kannte mich also nicht aus....war super, wenn ein Zimmer fertig war und Frau Drache schon weg war und bereits im nächsten Zimmer war....supi, da kommt man sich schon schwer bescheuert vor.

Ich hatte halt irgendwie erwartet, das Rücksicht drauf genommen wird, das man neu ist und keine Ahnung hat. Durch ihren ersten Spruch konnte ich ja entnehmen, das sie weiß, was ich vorher gemacht habe...

Naja..wie gesagt, im Zweifel werde ich den Job selbstverständlich machen, mich interessierte aufgrund dessen nur die rechtliche Lage...

LG

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Re: jajajaaaaaaaaaaaa vallieeeeeeeeeee...

Antwort von vallie am 30.07.2010, 12:30 Uhr

du hast also im housekeeping probegearbeitet und der grusel richtet sich gegen die hausdame, die dann deine vorgesetzte wäre.

nun ja, ich habe hotelfachfrau gelernt und war 6 monate auf etage, ein spaß war das für mich auch nicht ( 4*hotel ).
die hausdame war an sich sehr nett, aber als chefin für mich schwer zu handlen, allerdings fand ich die arbeit an sich grauenvoll, denn bettenmachen etc ist einfach nichts für mich. so habe ich 6 monate lang 354 minibars gecheckt und das 4x/woche.

wenn du mit der arbeit an sich kein problem hast, sicher könnte sich die dame auch als nett erweisen. versuchen!

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Re: jajajaaaaaaaaaaaa vallieeeeeeeeeee...

Antwort von Fru am 30.07.2010, 13:04 Uhr

Naja....Hausdame...sie ist genau auf der gleichen Stufe wie alle anderen, nur glaube ich, das sie das nicht verstanden hat. Eine andere Dame erzählte mir, das sie die Chefin spielt, sie ist aber keine, führt sich aber so auf....und zu einer netten Dame mutiert die garantiert nicht...

nochmal: es stellt sich nicht die frage, ich bekomme h4 und hab garantiert keinen spaß daran, ich werde den Job wohl machen.

Ih fand den Umgang nur unmöglich..

LG

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auweh...

Antwort von sisyphos am 30.07.2010, 14:19 Uhr

so einen job hab ich mir auch mal einen tag angeschaut. bei diesen einem tag ist es dann aber auch geblieben.
bettenmachen, abstauben, bad putzen,...bettenmachen, abstauben, bad putzen,...bettenmachen, abstauben, bad putzen,...bettenmachen, abstauben, bad putzen,...bettenmachen, abstauben, bad putzen,...
und des denn ganzen tag lang. ne das war mir zu langweilig.

wobei ich es glaube ich jetzt schon machen würde bevor ich gar nix habe. damals war ich 18.

diese dame wird dir aber auch bestimmt nicht denn ganzen tag hinterher sein in zukunft oder?

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Re: auweh...

Antwort von Fru am 30.07.2010, 15:14 Uhr

doch, genau das wird sie..ich wollte gestern nicht so frech sein und fragen, wann sie in rente geht :-)

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