Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von carisma21 am 03.02.2011, 9:32 Uhr

Gutachten

Hallo Ihr Lieben!
Mal eine Frage in die Runde:
Ich habe letztes Jahr ja geheiratet. Mein Ex, der leibliche Vater meines Sohnes tat sich ja schwer mit Einkommensauskunft und Unterhalt, hatte also wohl nie die Vaterschaft rechtlich anerkannt. Stellt sich also raus, dass mein Mann die rechtliche Vaterschaft anerkennen konnte, was er auch getan hat. Leblicher Vater zahlt also nix mehr. Will aber den selben Umgang wie vorher, der ja vorher schon nicht kindeswohldienlich war. Jetzt ist er aber nur Bezugsperson und muss daher feststellen lassen, dass der Umgang mit ihm im Interesse des Kindes ist, beim Vater wird dies grundsätzlich vermutet, nur das ist ja jetzt mein Mann. Also will Ex ein Gutachten! Die Richterin ist schon zweimal von mir als befangen abgelehnt aber das scheint wirklich schwierig zu sein vorm Familiengericht. Beim letzten Termin hat sie mich angeschrien, ob ich keine Empathie für den leiblichen Vater aufbringen kann und dann hat sie gedroht, mir beruflich zu schaden und hat mich angezeigt. Das sehe ich mittlerweile sportlich, ist alles eingestellt worden aber diese Richterin ist so was von auf der Männerseite, dass sieht ja sogar der Ex so, also kann es ja nicht meine verquere Wahrnehmung sein!
Er hat die Mediation abgebrochen, er hat das Kind psychisch unter Duck gesetzt, er hat gegen mich gehetzt vor dem Kind, wenn es dort war. Das bestätigen die Kinderpsychologin, der Sachverständige, den der Mediator eingeschaltet hat. Jetzt hat die Richterin ihre Busenfreundin als Gutachterin bestimmt. Das liegt zwar alles auf der Hand aber beweisen kann man es nicht! Diese will jetzt, dass ich ihr bis morgen schriftlich gebe, dass ich meine Erziehungfähigkeit begutachten lasse und ihr Zugang zum Kind gewähre ohne meine Anwesenheit dafür aber in Anwesenheit des leiblichen Vaters, vor dem das Kind Angst hat, den das Kind nicht sehen will und den es seit 10 Monaten auch nicht gesehen hat! Ich meine, ich KENNE diese Psychologin nicht mal, frage mich, warum noch mehr Kosten verursacht werden sollen, das Kind noch mehr belastet werden soll, weil WIEDER jemand in es eindringt und er über dieses Thema nicht mehr reden will! Was soll das? Habe ich erwähnt, dass die Richerin Kostenentscheide fällt, nach denen ich ALLE Kosten zu tragen habe? Nicht 50:50 wie üblich! Alle! Weil ich durch mein moralisch verwerfliches Verhalten (ich habe geheiratet, weil wir uns eine Familie wünschen, wollen auch nochmal Nachwuchs) diese Kosten ja erst verursacht habe!
Ich habe kein gutes Gefühl bei der Sache! Lehne ich den Zugang zum Kind ab, gehe ich wahrscheinlich in den Knast, von Beughaft ist da schon die Rede oder bekomme das Sorgerecht entzogen. Antrag auf Entziehung der Gesundheitsfürsorge läuft schon, denn die Kinderpsychologin, die meinen Sohn seit drei Jahren regelmäßig sieht, ist ja gegen den leibl. Vater und muss aus dem Weg. Unserem Kinderarzt ist der Kitt aus der Brille gefallen... :-) Ich bin nämlich selber Ärztin und er fand das alles unglaublich.
Also, was würdet ihr tun? Dem Kind schadet diese Interaktionsbeobachtung sicher mehr als sie nützt...

LG, L.

 
32 Antworten:

Re: Gutachten

Antwort von vallie am 03.02.2011, 9:39 Uhr

was meinst du mit: rechtliche vaterschaft anerkannt?
hat er das kind adoptiert?
verstehe nicht, was der leibliche vater dann noch zu wollen hat.
gab es einen vaterschaftstest?

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Re: Gutachten

Antwort von +emfut+ am 03.02.2011, 9:52 Uhr

Ich finde das auch alles wirr.

Wenn ich das richtig verstanden habe - rechtliche Vaterschaft wurde anerkannt, obwohl nicht der leibliche Vater - würde ICH als leiblicher Vater die Vaterschaft anfechten und mich als leiblichen Vater anerkennen lassen - dann habe ich ein Besuchsrecht und brauche keine Gutachten. Warum macht er das nicht? Falsche Berater? Und scheinbar ist es offiziell bekannt, daß der Ex der leibliche Vater ist - warum machen das alle mit? Wenn die Richterin so auf der Seite des Ex ist, warum rät sie ihm dann nicht, sie Vaterschaft einzuklagen? Das nützt ihm mehr, als der Einsatz von Freundinnen als Gutachterinnen.

Alles extrem unlogisch....

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Gutachten

Antwort von carisma21 am 03.02.2011, 9:59 Uhr

Ja, ich gebe zu, das ist alles wirr. Mein Mann hat das Kind quasi adoptiert, nur brauchten wir den leibl. Vater nicht nach seiner Zustimmung fragen, da rechtlich keine Vaterschaft bestand, das Kind also keinen Vater hatte. Mein Ex wußte das, wir nicht,er hat aber die Vaterschaft nicht eingeklagt, weil er Angst hatte, Unterhalt und zwar so richtig, zahlen zu müssen. Ihm geht es finanziell sehr gut, es wären mit Sicherheit mind. 1000 Euro im Monat gewesen. Vaterschaft anfechten versucht er, da wir aber verheiratat sind, geht das wahrscheinlich nicht. Wir haben daran auch kein Interesse, um ehrlich zu sein.

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Noch was...

Antwort von carisma21 am 03.02.2011, 10:03 Uhr

...nach deutschem Recht muss der rechtliche Vater nicht zwingend der Erzeuger des Kindes sein! Das ist also alles so rechtens gewesen. Bei er Anmeldung zur Eheschließung sagte uns die Standesbeamtin, da das Kind minderjährig sei und keinen Vater habe, können mein Mann es anerkennen auch wenn er nich der Erzeuger ist. Nach Rücksprache mit unserer anwältin hat er das dann getan, denn der soziale Vater ist er schon ewig für das Kind, hatte nur bis dahin keine Rechte und Pflichten, denn er ist ja jetzt unterhaltsverpflichtet gegenüber dem Kind... Blickt noch jemand durch?

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Re: Gutachten

Antwort von vallie am 03.02.2011, 10:12 Uhr

quasi adoptiert???
ein bißchen also :-))

ich würde ihn die vaterschaft anfechten lassen, so einfach geht das nicht, denn alle müssen sich einig sein.
und wenn dein mann der vater ist, dann würde ich mir auch keine verblödeten gutachten aufzwingen lassen, denn bis zur letzten konsequenz wird er nicht gehen, weil DU ihn sonst unterhalt zahlen läßt.

( höchstzahlbetrag sind 416€ in der dustab, soweit ich von einer bekannten weiß, ist es sehr schwer, beträge darüber in deutschland durchzusetzen, da nicht mal DAS einen gesetzeshintergrund hat )

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Re: Gutachten

Antwort von carisma21 am 03.02.2011, 10:24 Uhr

Liebe vallie,
Einzelfallentscheidung sind in der Düseldorfer Tabelle extra vorgesehen. Und dies ist ein Einzelfall, glaub mir!
Vaterschaftsanfechtung läuft und ich glaube nicht, dass er durchkommt. Aber bis dahin verkauft er sich als enge Bezugsperson, immerhin hat er ja drei Jahre ein Umgangsrecht in Anspruch genommen, dem die rechtliche Grundlage fehlte und war der einzige, der schriftliche hatte, dass seine Vaterschaft rechtlich nicht wirksam ist! Und nach neuestem Urteil aus strassburg werden die Rechte der leiblichen Väter gestärkt, d.h. wenn es dem Kindeswohl dient, dann darf man ihn nicht vom Umgangsrecht ausschließen. Und außerdem ist er jetzt so rasend, dass man ihn seiner Rolle als Bestimmer über das Kind "beraubt" hat, dass er das gar nicht blickt, dass er den ganzen Unterhalten nachzahlen muss in voller Höhe plus Zinsen, wenn er die Vaterschaftsanfechtung durchbringt. Oder er ist so verbissen, dass es ihm jetzt egal ist.
Der Sachverständige sagte mir, seine Stimme vibriert vor Hass, wenn er über mich redet... Mit dem Kindeswohl hat das hier schon lange nix mehr zu tun, leider sehen das nicht alle Leute. Hier geht es nur noch ums gewinnen und Recht bekommen und darum, mir eins reinzuwürgen...

LG

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Re: Gutachten

Antwort von vallie am 03.02.2011, 10:34 Uhr

ich wußte, daß diese dämliche entscheidung des europäischen gerichtshofes noch dämlichere entscheidungen zur folge haben würde.
ebenso weiß ich auch, daß man sicher mehr unterhalt einklagen KANN, nur an der umsetzung mangelt es, zumindest mangeltE es, ist auch schon eine weile her. die freundin hat es nicht geschafft, obwohl der erzeuger ein richtiger großverdiener war.

ich würde mich trotzdem zurücklehnen und warten, was passiert, das kind nicht begutachten lassen.

daß es ihm nicht um das kindeswohl geht, wissen wir ja schon lange.

ich gehe aber schwer davon aus, daß ein anwalt deinerseits involviert ist, was sagt der denn?

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Re: Gutachten

Antwort von carisma21 am 03.02.2011, 11:08 Uhr

unsere Anwältin haut sich den Kopf auf die Tischkante... permanent...und ist ratlos... Sie sagt, man wird die Intreraktionsbeobachtung nicht umgehen können, wenn die Psych. drauf besteht oder man muß mit harten Konsequenzen rechnen. Beugehaft, teilw. Entzug des Sorgerechtes etc Nur ich bin mittlerwile so weit, ich gehe ein paar Tage in den Knast, habe aber RTL dabei oder sternTV oder so.
Allerdings finde ich, dass hier eine hochstrittige Situation vorliegt, sieht ein Blinder, wozu Gutachten? Und wer hat die Mediation abgebrochen? Hä? Ich war es nicht. Er schrieb, er sehe sich mental nicht in der Lage mir mir zu reden. Das sagt doch alles, oder?
Wenn ich mir das erlaubt hätte, oje...Ich wäre schon öffentlich ans Kreuz genagelt.

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Re: Noch was...

Antwort von Suka73 am 03.02.2011, 11:35 Uhr

Moment...
also jetzt komme ich gar nicht mehr mit.

Ex nenne ich jetzt mal X und Deinen neuen Mann nenne ich N

X ist der Vater, das wissen auch alle - aber er hat die Vaterschaft damals nicht anerkannt. Also das Kind war praktisch "ohne bekannten Vater"...

Dann hast Du N getroffen und N hat das Kind adoptiert, da ja keinerlei Vaterschaftsanerkennung stattgefunden hatte - das Kind vor dem Gesetz bzw. auf dem Papier faktisch gar keinen Vater HATTE.

1. Frage, die sich mir stellt: Muss man, wenn man eigentlich weiß, wer der KV ist, diesen WIRKLICH nicht fragen?! Was ist, wenn der KV vor Gericht behauptet oder anmerkt, alle wußten, dass es MEIN Kind ist...

2. Muss er nicht erstmal auf Vaterschaftsanerkennung klagen, so rein theoretisch, bevor er auf was Anderes klagt?! und bzw. aber

3. Nach einer Adoption tritt man doch, als Kind wie als Vater, alle Rechte ab?!

LG Sue

Such Dir nen ORDENTLICHEN Anwalt.

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Re: Noch was...

Antwort von Terkey235 am 03.02.2011, 11:37 Uhr

Hallo,

durchblicken ja, dir was raten nein. Tut mir leid, wie blöd die Situation für dich ist. Mir rollen sich beim Lesen die Fußnägel hoch. Die Stärkung der väterlichen Rechte ist schon generell berechtigt, aber wenn so etwas dabei rauskommt, muss man sich fragen, wie viel "Interpretationsspielraum" es da geben mag...

Wenn dein Ex aber nun auch offiziell nicht der Erzeuger ist (auch wenn er es biologisch ist), kann er dann nur darum den Umgang fordern, weil er quasi ein Gewohnheitsrecht hat? In welcher Form hat er den Umgang denn in den letzten Jahren wahrgenommen? Regelmäßig? Welche Rechtsgrundlage gibt es denn für nicht-verwandte Personen? In diese Kategorie fällt er schließlich.

Alles Gute, terkey

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Sue

Antwort von Terkey235 am 03.02.2011, 11:41 Uhr

Sue, der Neue, also N, hat das Kind nicht adoptiert. In Deutschland gilt auch der Mann als Vater, mit dem die Mutter verheiratet ist, sofern in dieser ehe ein Kind geboren wird. Da ist es egal, ob die Mutter schon vom Ex getrennt war oder einen Seitensprung hatte etc.

X, also der EX, hat die Vaterschaft einfach nur nicht anerkannt. Als die AP dann N geheiratet hat, bestand die Möglichkeit, die Vaterschaft ohne Adoption anzuerkennen, weil, wie du richtig bemerkt hast, es offiziell keinen Vater gab. Adoption war somit überflüssig, weil niemand offiziell seine Rechte abtreten musste.

Richtig erklärt?

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Terkey

Antwort von Suka73 am 03.02.2011, 11:55 Uhr

danke - dass X und sie verheiratet waren, hab ich anscheinend irgendwo überlesen, aber war ja auch ein wenig viel :o)

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danke..

Antwort von carisma21 am 03.02.2011, 12:03 Uhr

... an alle, die sich Gedanken machen! Ja, es ist verzwickt und Terkey hat es richtg erklärt!
Er wäre eine enge Bezugsperson, weil er drei Jahre auf Biegen und Brechen Umgang durchgesetzt hat, der dem Kind massiv geschadet hat. Der Kleine ist 5 und seit fast drei Jahren in Therapie.
Nach rechtlicher Vaterschaftsanerkennung haben wir den Kontakt ausgesetz, weil der Mediator, der Sachverständige und die Kinderpsychiaterin bestätigten, dass Umgang eben nicht dem Kindeswohl diene! Das akzeptiert der Ex nicht und will noch ein Gutachten. Denn ihm als Bezugsperson oder leiblichem Vater muss auch nach Rechtsprechung Europ. Gerichtshof Umgang gewährt werden, wenn dieser dem Kindeswohl dient.Das Kindeswohl klärt i.d.Regel ein Gutachten und alle leben davon prächtig! Verfahrenspfleger, Psychologen, Sachverständige etc. Das kostet alles RICHTIG Geld und taugt meistens nur zum ...
Warum die Richterin den Hass auf uns hat, weiß ich nicht! Ist ehrlich alles total unsachlich, was da läuft! Unsere Schriftsätze werden nicht gelesen, in Aufzählungen mal eben der Punkt 5 einfach "vergessen", wir bekommen nicht alle Kopien und müssen dann nachfragen, Anträge unsererseits werden nicht bearbeitet, die der Gegenseite werden entschieden, BEVOR unsere Stellungnahme dem Gericht vorliegt etc. Es gibt sechs laufend Verfahren und eine Sache ist schon beim BGH...
Vaterschaft feststellen lassen kann er nicht mehr, da eine Vaterschaft besteht. Er hat hoch gepokert wegen des anstehenden Unterhaltes und hat im März vor Gericht getönt, warum er überhaupt zahlen solle, er sei ja rechtich nicht mal der Vater! Und die Konsequenzen daraus hat er nicht richtig eingeschätzt, denn mir ist die Kinnlade runtergefallen, dass ich dem Kleinen über Jahre hinweg das Theater zugemutet habe gegen seinen Willen, obwohl mein Ex gar keinen rechtlichen Anspruch hatte!

LG

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Suka

Antwort von carisma21 am 03.02.2011, 12:04 Uhr

Näh, ich war nie mit X verheiratet, sndern bin es mit N...

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Re: Suka

Antwort von Terkey235 am 03.02.2011, 12:06 Uhr

Genau, sie ist mit N, dem Neuen verheiratet, und DER kann die Vaterschaft als Ehemann anerkennen, weil es das Gesetz so will. X, der EX, galt eben NICHT automatisch als Vater, weil sie NICHT verheiratet waren hach ja, deutsche Rechtslage...

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Anfechtungsgründe gemäß § 1600 BGB

Antwort von shinead am 03.02.2011, 14:07 Uhr

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die rechtliche Vaterschaft angefochten werden. Gem. § 1600 sind folgende Personen Anfechtungsberechtigt.

1. Der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war.
2. Der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat
3. Die Mutter
4. Das Kind
5. zuständige Behörde bei Mißbrauchsverdacht (z.B. Visabetrug)
6. Der Mann, der an Eides Statt versichert zum Empfängniszeitraum Sex mit der Mutter gehabt zu haben. Dieser Fall wird aber nur dann zur Anfechtung zugelassen wenn das Kind KEINE sogenannte familär-soziale Beziehung hat.

Da Dein Mann (als rechtlicher Vater) eine familär-soziale Beziehung zu dem Kind hat, dürfte die Anfechtung also vor Gericht nicht zugelassen werden.
Sucht euch einen guten Anwalt, laßt den Ex die Anfechtung (inkluse eidesstattlicher Versicherung) einreichen und laßt dann die Anfechtung abweisen.

Gruß
Corinna

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heftig

Antwort von Richie am 03.02.2011, 15:06 Uhr

Hallo zusammen,

falls es denn so ist, finde ich es schon krass, dem Kind einen 'falschen' Vater vorzusetzen.
Außerdem halte ich diese Ehelichkeitsvaterschaft für einen reinen 'Mutterschutz' zum Zwecke der Legalisierung einer Personenstandsfälschung.

Es mag da denkbare Ausnahmen geben.

Außerdem ist es m.E. kein Wunder, dass unter dieser geheuchelten Falschvaterschaft der wirkliche Vater bockig und wie unter Ausnahmezustand reagiert.

Es gibt sicher keinen Hinderungsgrund, die Vaterschaft des realen Vaters auch rechtlich durchzusetzen.

Es ist immer schädlich fürs Kindeswohl, sich an der offensichtlichen Herabsetzung eines biologischen Elternteils zu beteiligen oder diese sogar dolos (arglistig) allein zu betreiben.

Nur m e i n e Meinung.

MfG Richie

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Re: heftig

Antwort von vallie am 03.02.2011, 15:10 Uhr

richie, hast du in den letzten 3 jahren carisma´s postings verfolgt?
meinst du, sie hat gelogen oder ist ein mann der ein kind gezeugt hat ausnahmslos immer "gut"?
glaubst du, kindeswohlgefährdung durch einen vater ist generell ein märchen?

fast habe ich auf dich gewartet.

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Re: heftig

Antwort von shinead am 03.02.2011, 15:45 Uhr

Ich wollte mich auf die Finger setzen, kann es aber nicht...

>>falls es denn so ist, finde ich es schon krass, dem Kind einen 'falschen' Vater vorzusetzen.
Außerdem halte ich diese Ehelichkeitsvaterschaft für einen reinen 'Mutterschutz' zum Zwecke der Legalisierung einer Personenstandsfälschung.

Ist kein Mutterschutz sondern ein Schutz der Familie. Wäre dem nicht so, müsste jeder KV die Vaterschaft anerkennen und hätte damit einen Gang mehr zum Amt.
Wer das nicht möchte, muss ja nicht heiraten.

>>Außerdem ist es m.E. kein Wunder, dass unter dieser geheuchelten Falschvaterschaft der wirkliche Vater bockig und wie unter Ausnahmezustand reagiert.

Nunja, es wäre für ihn einfacher gewesen die Vaterschaft einzuklagen als der Eintrag noch nicht existierte. Da hätte ein Anruf beim Jugendamt wahrscheinlich gereicht um den Stein ins Rollen zu bringen.

>>>Es gibt sicher keinen Hinderungsgrund, die Vaterschaft des realen Vaters auch rechtlich durchzusetzen.
Doch gibt es, manchmal lohnt es sich das BGB zu lesen. Ich verweise auf §1600

>>Es ist immer schädlich fürs Kindeswohl, sich an der offensichtlichen Herabsetzung eines biologischen Elternteils zu beteiligen oder diese sogar dolos (arglistig) allein zu betreiben.
*gähn* Genau! Immer! Dazu hätte ich gerne eine Studie... *fg*

>>Nur m e i n e Meinung.
Dann werfe mal nicht mit Behauptungen um Dich.

Gruß
Corinna

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Re: heftig

Antwort von Terkey235 am 03.02.2011, 17:30 Uhr

Richie, die AP hat dem Erzeuger/biologischen Vater/Ex doch keinesfalls das Kind vorenthalten oder bezüglich der Vaterschaft gelogen. Es gab, wie sie beschreibt, regelmäßigen Kontakt, obwohl dieser offenbar nicht gut war für's Kind (nach allen, was wir beurteilen können).
Vielmehr ist es doch so, das der BIOLOGISCHE VATER jahrelang gelogen hat. ER hat der AP vorgegaukelt, die Vaterschaft anerkannt zu haben. So wie es klingt, kam mehr oder weniger durch Zufall heraus, dass er die Vaterschaft nie richtig anerkannt hat. Somit hätte die KM den schädlichen Umgang von Anfang an gar nicht erst erlauben müssen. Unabhängig davon ist der KV, obschon er gut zu verdienen scheint, seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachgekommen. Zwar steht dies nicht in Zusammenhang mit dem Umgang, zeigt aber einmal mehr, dass sein angebliches Interesse am Kind sich eher darauf belaufen dürfte, der Kindsmutter eins auszuwischen.

Fassen wir zusammen:
-Vaterschaft nicht anerkannt und diesbezüglich über Jahre gelogen
-Umgang schwierig für das Kind (um es mal milde auszudrücken)
-Kind daher schon einen Großteil des jungen Lebens in Therapie
-Kind wird von Fremden gelöchert und in belastende Situationen gebracht, weil KV die KM ärgern will
- Neuer Ehemann der Mutter erklärt sich bereit, die Rechte zu nutzen, die der KV (aus eigenem finanziellen Interesse) nicht nutzen wollte. Neuer Mann steht hierdurch auch über Jahre in der finanziellen Verantwortung für das Kind, welche der gut situierte KV nicht zu übernehmen bereit war
-NIEMAND gaukelt dem Kind einen falschen Erzeuger vor!

Noch Fragen?

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krass

Antwort von Richie am 03.02.2011, 17:31 Uhr

Hallo vallie, hallo shinead,

ich schrieb ja extra:

''Es mag da denkbare Ausnahmen geben.''

Ich sehe hier keine Informationen der TE, die eine 'Kindeswohlgefährdung' durch den KV deutlich machen.

Zur geistig-seelischen Familie des Kindes gehören immer und z u e r s t die leiblichen Eltern. Gegen was wäre da eine 'Familie' zu 'schützen'?
Dieser 'Schutz' steht ja offenbar auch nur den Mütterkindern zu!?
Die 'Schutz der Familie' - Denke hat der EGMR ja jüngst im Sinne der Menschenrechte gecancelt!

Der Richterin scheint ja auch der Leibeigenen-Odeur übel in die Nase gestiegen zu sein.

Studie brauchts da nicht m.E., denn 1. bin ich Psychologe und habe noch eine umfangreiche weitere Zusatzausbildung gemacht, und 2. hab' ich so viel gesunden Menschenverstand, um zu wissen, dass für so eine Personenstandsfälschung allenfalls schwere strafrechtliche Vergehen und Verbrechen zu Grunde gelegt werden sollten.

Ich gebe zu, ich denke da nicht im Rahmen einiger Jahre, sondern im Rahmen von Jahrzehnten im Leben diese Kindes, das im Dunstkreis der Ablehnung seiner Wurzeln aufwachsen müssen soll.

Mfg Richie

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Re: krass

Antwort von shinead am 03.02.2011, 17:36 Uhr

Also als Psychologe kann man bezüglich persönlicher Meinungen auch danebenliegen, daher hätte ich da gerne eine Statistik und nicht nur eine "einfache" Beobachtung.
Mich erstaunt ein Psychologe mit einer solchen Schreibe extrem!

Die Richterin übersieht hier m.E. die Antragsberechtigungsrichtlinien gem. §1600.

Der Schutz der Familie ist mitnichten gecancelt. Im Regelfall ist die Eintragung des Ehemannes als Vater "normal" und "richtig". Es gibt Ausnahmefälle, aber da kann der "Zwangseingetragene" ja etwas gegen tun.

Das Beispiel hier geht darauf zurück, dass der leibliche KV es niemals für notwendig hielt sich eintragen zu lassen.
Jetzt auf einmal wird es wichtig - komisch...
Das zu hinterfragen ist doch was für Psychologen...

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Tisch

Antwort von Richie am 03.02.2011, 17:38 Uhr

Hallo Terkey235,

ich urteile stets i n e r h a l b eines Threads.
Die Mutter hatte doch jahrelang die Möglichkeit, per Beistandschaft Vaterschaft und Unterhalt regeln zu lassen. Anhand der ausbleibenden Vaterschaftsanerkennung musste sie doch wissen, dass der KV log.

Sicher, der Vater hat sich anscheinend übel verhalten, aber ich denke, dieses Verhalten rechtfertigt nicht eine Personenstandsfälschung.

Mfg krypa

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Re: Tisch

Antwort von Terkey235 am 03.02.2011, 17:51 Uhr

Wenn ich es richtig verstanden habe, wusste die Mutter aber nicht, dass der KV die Vaterschaft nicht anerkannt hat (?!).

In Deutschland ist es eben so, dass der Ehemann automatisch als Vater gilt bzw. in diesem Fall gelten kann. Wie ich schon schrieb, gilt ein in der ehe geborenes Kind automatisch als mit dem Ehemann verwandt (Ehemann gilt dann als Erzeuger), auch wenn alle Beteiligten wissen, dass er nicht der Erzeuger ist. Umgekehrt ist es eben auch rechtlich so, dass der neue Ehemann die Vaterschaft anerkennen kann, wenn der Erzeuger offiziell unbekannt ist, es also vor dem Gesetz bislang keinen Vater gab.
Im Fall der AP - und ich hoffe ich habe das richtig verstanden - haben AP und neuer Mann im Zuge der Eheschließung oder kurz davor erfahren, dass die Vaterschaft vom KV nie anerkannt wurde.


LG terkey

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wie?

Antwort von Richie am 03.02.2011, 18:00 Uhr

Hallo shinead,

glaubst du wirklich, dass es Statistiken über 'Personenstandsfälschungen' und deren Umstände gibt?

So weit ich weiß, kann mann immer noch nicht die (Schein) Vaterschaft eines ehelich eingetragenen Vaters als biol. Vater 'überwinden'. Voraussetzung für eine erfolgreiche gerichtlich durchzusetzende Vaterschaft ist nämlich, dass die Vaterschaft des ehelich eingetragenen Vaters erfolgreich angefochten worden ist.

Mich interessiert nicht primär, was der leibliche Vater nicht ''für nötig hielt''.
Wie wir hier wissen, halten manche Väter so Manches nicht ''für nötig''.
Jungendämter und Gerichte helfen ihnen, wie hier sattsam bekannt, schon auf die ''rechten'' Sprünge.

Nun ja, lassen wir mal die Mutter machen wie sie will-es wird schon recht sein, gell.

Mfg Richie

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innerhalb

Antwort von vallie am 03.02.2011, 18:31 Uhr

das ist der fehler an der geschichte.
carisma schrieb jahrelang verzweifelt, daß es dem kindeswohl keineswegs zuträglich ist, wenn der erzeuger umgang hatte ( atteste darüber vorhanden ).

ich habe eine freundin mit 2 kindern von einem mann, die nicht weiß, daß es eine vaterschaftsanerkennung gibt. die leben zusammen.....noch....

bin kein psychologe, aber ich lese, daß die mutter niemals etwas fälschen wollte, niemals unterschlagen wollte. dem kv ging es um macht ohne den restpflichten nachkommen zu müssen, clever geschafft und jetzt droht eben der verlust der macht. bitter. indiz dafür: 10 monate keinen kontakt zum kind, nicht vereitelt, scheinbar aktiv vernachlässigt.

zudem glaube ich an befangene richter etc.

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Re: wie?

Antwort von shinead am 03.02.2011, 18:50 Uhr

Es gibt bestimmt irgendeine Statistik über die Auswirkung von kennen und nicht-kennen der biologischen Eltern. (Adoptivkinder würden mir da spontan einfallen.)

Personenstandsfälschung hin oder her, das Gesetz kommt so gut wie nie zum Einsatz.

M.E. braucht der Vater hier nicht über die Situation klagen. Die hätte er viel früher schon klären können.

Und wenn Dir die rechtlichen Umstände in Deutschland sooo schlecht vorkommen, dann empfehle ich das Studium anderer Rechtssysteme.

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Re: wie?

Antwort von Richie am 03.02.2011, 19:06 Uhr

Hallo shinead,

soo schlecht kommen mir die rechtlichen Umstände (für Mütter) in D nicht vor

Außerdem gings hier doch nur um einen (winzigen) Teilaspekt des deutschen Rechtssystems-Deine Aussage läuft überwiegend ins Leere, das du selber erfunden hast.

Obendrein ist Deine letzte Aussage und Studienempfehlung sicher auch sarkastisch hilfreich für Bewohner/Innen des Nildeltas-in anderem Rechszusammenhang.


MfG Richie

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Ihr Lieben...

Antwort von carisma21 am 03.02.2011, 21:32 Uhr

...na, endlich kommt die Diskussion etwas in Gang! :-) Tipps für diese geplante Intreaktionsbeobachtung habe ich aber noch keine gelesen, oder?
Ich wollte mal einige Dinge klar stellen:

-Diese Vaterschaftsanerkennung ist KEINE Personenstandsfälschung, das ist so absolut ok.
-der leibliche Vater hat die fehlende rechtliche Vaterschaft ins Gespräch gebracht, als es um Unterhalt ging, vorher sind alle davon ausgegangen, das ist erledigt, keine Seite hat jemals angezweifelt, dass eine rechtliche Anerkennung erfolgt ist und der einzige, der dies schriftlich hatte, war mein ex
-hätten wir ansonsten eine Adoption in Erwägung gezogen aber wenn niemand da ist, den man fragen MUSS...warum sollte man dann?
-weiß unser Sohn, wer sein leiblicher vater ist. er kennt den Unterschied zwischem biologischem und dem Vater, der mit ihm zusammen lebt
-könnte er Umgang erhalten, WENN dies dem Kindeswohl entspräche. Da sind sich aber zu viele Leute einig, dass dem eben nicht so ist. Der leibl. Vater ist nicht bereit, an einer Verbesserung der Situation mitzuarbeiten. Das sagt ja auch der Sachverständige. Hauptproblem ist hier wohl, zu akzeptieren, dass der Junge meinen Mann liebt und seinen leibl. Vater massiv ablehnt und massive Zeichen einer traumatisierung zeigt, wenn er auf das Thema angesprochen wird. Und das denke ich mir nicht aus, das sagen die Psychologen. Er hat geäußert, dass er seinen leibl. Vater nicht sehen will, weil der ihm immer an seinem Herzen weh getan hat. Bisher hat er nie erzählt, was während der Umgangstermine passiert ist, weil der "Papa" ihm das untersagt hat. Er hat gedroht, wenn Du was erzählst, passiert dem Opa (mein Vater) etwas oder der Mama etc. Vor dem damals Dreijährigen hat er schon die Form meiner Oberweite diskutiert und dem Kind gesagt, dass die seiner neuen Freundin viel schöner sind! Es sei ihr gegönnt, sie ist jünger als ich und hat auch noch kein Kind aber ist das ok? Ist es ok, immer wenn ein Kind von Mama oder zu Hause erzählt zu sagen, "Mama ist doch krank im Kopf" , "Mama ist scheisse!" und so weiter und so fort... Er hat das Kind angehalten, mich anzulügen etc
Dieser Umgang ist noch NIE im Sinne des Kindes gewesen! Moralisch habe ich keinerlei Bedenken, da der Kleine sich seit Jahren gewünscht hat, dass mein Mann sein Papa sein soll! Und mein ex soll hier auch nicht bis ans Lebensende verbannt werden, er soll sich bitte zusammenreissen -wie wir alle- und helfen, die Situation zuverbessern und wenn das gelingt, steht niemand dem Umgang im Wege!!

LG

LG

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und äh richie...

Antwort von carisma21 am 03.02.2011, 21:37 Uhr

...Jahrzehnte wird es nicht dauern, wenn es die falsche Entscheidung war, denn das Kind ist die einzige Person, die nach zwei Jahren diese Vaterschaft noch anfechten kann... Solllte es das Bedürfnis haben, stehe ich hinter ihm!

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Re: Ihr Lieben...

Antwort von vallie am 03.02.2011, 21:44 Uhr

ich hab doch gsagt, mach es nicht....

für mich sind auch zeuger eines kindes nicht gleich väter. richie mag mich aber eh nicht, deswegen ist eine antwort nicht erwartet.
ha da nie ein hehl draus gemacht, daß ich der meinung bin, daß ein kind nicht zwingend zwei elternteile braucht, v.a. wenn es sich um einen lausigen handelt.
beispiele habe ich in der familie, 58, 46 und 15 jahre alt.

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Re: Ihr Lieben...

Antwort von Terkey235 am 03.02.2011, 22:20 Uhr

Zumal man sehen muss, dass die "soziale" Verwandtschaft gewichtiger sein kann als die biologische. So gelten aus rein soziologischer Sicht z.B. mein jüngster Bruder und ich als nicht verwandt, da er 27 Jahre jünger ist als ich und wir nicht miteinander und unter anderen Bedingungen aufgewachsen sind.

Wenn man bedenkt, dass fast bis in die 70er Jahre uneheliche Kinder als mit dem Vater nicht verwandt galten, lange keine Erbschaftsansprüche hatten...

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