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Geschrieben von TimoLena am 02.02.2011, 11:44 Uhr

Berechnung Unterhalt

Hallo,

was ist der Unterschied zwischen der Betreuung bezüglich der Berechnung des Unterhaltes durch das Jugendamt und einem Anwalt?

Warum wählt man das eine bzw. das andere?

Was sind die Vor- bzw. Nachteile?

Werden die Neuberechnungen durch das Jugendamt bzw. den Anwalt automatisch alle paar Jahre gemacht?

Wenn der Anwalt ein Schreiben bezüglich Neuberechnung oder Mahnung aufsetzt kostet das dann wieder neu, oder ist das mit in der Rechnung, die man da ja zu Anfang der Unterhaltsfeststellung bekommt mit abgedeckt?

Vielen Dank für Eure Antworten!

 
4 Antworten:

Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von shinead am 02.02.2011, 11:48 Uhr

Ob es da Unterschiede gibt entscheidet meist das Engagement, Wissen und Durchsetzungskraft des Sachbearbeiters.

Grundsätzlich ist das Jugendamt kostenfrei (Beistandschaft) und der Anwalt kostenpflichtig (Mandat). Wenn nicht genug Geld erwirtschaftet wird können die Kosten über einen Beratungsschein minimiert werden.

Das bei mir zuständige Jugendamt besteht aus Luschen die einfach schon zufrieden sind wenn sie einen genehmigten Antrag auf UVG in den Händen halten. Von der Durchsetzung der erhöhten Erwerbsobliegenheit sind sie weit enfernt.
Meine Anwältin haut gerne mal in die Kerbe und versucht alles um den Mindestunterhalt in die Finger zu kriegen.

Wenn das JA allerdings gut ist (ok, hier im Rhein-Main Gebiet scheint es das nicht zu geben *räusper*) muss ein Anwalt nicht sein, dann kümmert das JA sich um die Interessen des Kindes.

Gruß
Corinna

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Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von TimoLena am 02.02.2011, 11:52 Uhr

Hallo Corinna,

vielen Dank für Deine Antwort.

Kosten die weiteren Schreiben durch den Anwalt nochmal extra?

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Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von vallie am 02.02.2011, 11:53 Uhr

bei einigen fällen wäre ich auch für einen bissigen anwalt ohne beratungsschein, denn biss haben die meisten nur für echte talers. dann wäre aber wieder meine befürchtung, daß man auf den kosten sitzenbleibt, da man ja vorstrecken muß.

wenn man dann ein unengagiertes ja hat, kuckt man in die röhre.

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Re: Berechnung Unterhalt

Antwort von shinead am 02.02.2011, 14:14 Uhr

Bei mir waren alle Schreiben durch den Beratungsschein und meinen Eigenanteil von 10 Euro abgedeckt.
Der Beratungsschein bezieht sich m.E. komplett auf die Unterhaltssache.

Meine Anwältin war wirklich toll. Nach 3 Schreiben hin und her war die Sache vom Tisch und ich habe den Mindestuntherhalt pünktlich auf dem Konto!

Gruß
Corinna

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