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Geschrieben von Patti1977 am 09.04.2010, 10:25 Uhr

Gewissensfrage Unterhalt

Hallo,

hab gestern schonmal geschrieben und nun mit JA telefoniert. Also mein Sohn wird 7, sein Vater verdient wenig und zahlt 177 EUR. Das will er nun neu berechnen und die Urkunde als nichtig erklären lassen. Es wird 0 rauskommen, da er nun noch ein zweites Kind hat.

Ich könnte (unverheiratet und auch nichts gegenteiliges vor) UHV (noch nie bekommen) von 180 EUR beantragen oder mit ihm einen Deal über 120 EUR machen. Lasse ich ihm nun Schulden von 180 beim JA auflaufen oder verzichte ich? Er kümmert sich um ihn nach Plan aber fährt VW Touran, hat gefakten Mietvertrag mit Schwiegereltern um Unterhalt niedrig zu halten, Wii, Playstation und nur Markenklamotten. Warum sollte ich verzichten? Warum soll ich meinem Sohn weniger bieten können?

Was würdet ihr tun?

lg

 
12 Antworten:

Re: Gewissensfrage Unterhalt

Antwort von Fru am 09.04.2010, 10:32 Uhr

Hm, wie sieht es denn finanziell bei Dir aus? Tut es Dir sehr weh auf dieses Geld zu verzichten? Denn generell ist es ganz klar sein Kind...warum sollte er sich so leicht aus der Sache rausziehen können?
Wie sieht das Verhältnis sonst zwischen Euch aus?

LG

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Re: Gewissensfrage Unterhalt

Antwort von Patti1977 am 09.04.2010, 10:37 Uhr

Verhältnis ist gespannt. Vorallem was Umgang und Hausaufgaben angeht. Er meint vorgeben zu müssen (so 1-2 Tage vorher) wann er den Kleinen holt in den Ferien und plant Feiertag auch kurz vor der Angst. Hausaufgaben und üben tut er trotz Problemen in der Schule nicht. Elterngespräch war schon, half nichts.

Ich habe 1000 EUR und noch ein Kind. Mein LG zahlt schon einiges aber er hat eigenen Haushalt. Also Nebenkosten usw. bleibt alles bei mir.

Ich brauch jeden EUR. Schließlich muss ich Hort, Schulessen und Sport vom Kleinen allein bezahlen. Da sind die 120 EUR dann schon weg.

lg

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Re: Gewissensfrage Unterhalt

Antwort von Dinchen16012009 am 09.04.2010, 10:42 Uhr

Bist Du ganz sicher das 0 raus kommt bei einer Neuberechnung?Dein Kind geht ja vor.
Und das mit den 120€ hab ich nicht verstanden

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Re: Gewissensfrage Unterhalt

Antwort von berita am 09.04.2010, 10:44 Uhr

Ich würde auf jeden Fall UHV beantragen. Das ist sonst bares Geld, dass dir und deinem Sohn verloren geht (zumal man ja nur bis zum 12 Lj. UHV bekommt). Wenn dein Ex wirklich nichts hat, muss er auch nichts bezahlen. Und wenn er wirklich faked, tja dann hätte ich erst recht kein Mitleid. Sein Kind in Armut leben lassen und sich selbst nur das beste kaufen, wie mies ist das?

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Re: Gewissensfrage Unterhalt

Antwort von vallie am 09.04.2010, 10:47 Uhr

schließe mich berita an.

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Re: Gewissensfrage Unterhalt

Antwort von Patti1977 am 09.04.2010, 11:08 Uhr

Er will einen Deal auf 120 EUR monatlich und ich verzichte auf UHV. Ja kommt 0 raus, habe im Mai 2009 rechnen lassen. Da war auch 0 aber er zahlte, weil es die Urkunde gibt. Nun hat er 2. Kind und beide sind gleichberechtigt.

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Re: Gewissensfrage Unterhalt

Antwort von Alexa1978 am 09.04.2010, 11:09 Uhr

Da der Unterhalt nicht dir zusteht, sondern deinem Kind, bist du in erster Linie dazu verpflichtet im Interesse des Kindes zu handeln. Du kannst auf den Unterhalt daher überhaupt nicht verzichten.

Für mich wäre dies Grund genug, kein schlechtes Gewissen zu haben.

lG, Alexa

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Re: Gewissensfrage Unterhalt

Antwort von faya am 09.04.2010, 11:18 Uhr

Zwischen den 120 angebotenen Euro und den 180 die der Unterhaltsvorschuß hergibt liegen 60 Differenz. Im Moment ist das für dich viel Geld, das du brauchst.

Für ihn "nur" 60 Euro Differenz, d.h. wenn er dieses Geld ansammelt beim Unterhaltsvorschuß ( und der ist ja für ihn zinsfrei ) dann sind das 720 Euro im Jahr - also auch kein Geld, was ihn in existenzielle Schwierigkeiten bringen würde.

ähm... ich glaube hört sich bischen verworren an - weiß jemand was ich meine ? *kopfkratz*

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Re: Gewissensfrage Unterhalt

Antwort von +emfut+ am 09.04.2010, 11:23 Uhr

Du wirst sowieso den UHV nicht mehr "voll ausschöpfen" können, weil Dein Kind ja schon 7 ist und der UHV mit 12 endet.

Das mag materialistisch sein, aber für mich ist das ein Aspekt - und deswegen würde ich jetzt den UHV nehmen. Wenn Ex sich bis an sein Lebensende arm rechnet, wird er den doch eh nie zurückzahlen müssen. Und wenn doch, dann ist es sein Problem - er kann ja die "gesparten" 120,- Euro pro Monat in einem Sparplan einzahlen, dann hat er irgendwann den Betrag angespart - er bekommt ja Zinsen, beim UHV fallen aber keine an.

Jeder löst seine eigenen Probleme - Du Deine, und er seine.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Gewissensfrage Unterhalt

Antwort von ursel66 am 09.04.2010, 11:35 Uhr

Will er die 120 titulieren lassen???? Wenn ja:
Tut mir leid, aber ich würd die 120 von ihm nehmen und anschließend aufstockendes UHV beantragen (geht doch, oder?)

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Re: Gewissensfrage Unterhalt

Antwort von Lena_1977 am 09.04.2010, 11:42 Uhr

Beistandschaft und Unterhaltsvorschuß - auf alles andere würde ich mich nicht einlassen.
Gefakter Mietvertrag - super !

Wenn er off. eh bei 0 € liegt - dürfte das für ihn auch kein Problem sein - dann beantwortet
er jedes Jahr kurz den Brief für das JU und ist aus der Sache raus.
So lange er nicht leistungsfähig ist, muss er auch nciht zurückzahlen.

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Re: Gewissensfrage Unterhalt

Antwort von Fru am 09.04.2010, 12:33 Uhr

Ne dann würde ich mir die Frage auch nicht stellen...dann würde ich den UHV auch beantragen...warum sollst Du verzichten, oder Dein Kind???

LG

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