Geschrieben von kügelchen12 am 07.08.2015, 8:49 Uhr |
Geldfrage
Das kommt auf die Höhe des Nachzahlungsbetrag und das dies ja ergänzend zum Unterhalt ist, weiß ich nicht inwiefern Du monatelang finanziell zurückstecken musstest.
Ich würde, wenn mein Kind einen sehnlichen Wunsch hat, ihn diesen erfüllen, sofern dies nicht den Rahmen sprengt. Bar in die Hand drücken würde ich meinem Kind nichts. Am liebsten würde ich alle finanziellen "Löcher" die durch die monatelange Wartezeit erstmal stopfen und einen Teil als "Polster" zurückbehalten.
- Geldfrage - Sunny76 06.08.15, 19:29
- kommt auf die Höhe an - Milia80 06.08.15, 19:41
- Re: Geldfrage - Julie 06.08.15, 19:42
- Re: Geldfrage - Strudelteigteilchen 06.08.15, 19:58
- Re: Geldfrage - mf4 06.08.15, 20:04
- Re: Geldfrage - Erzangie 06.08.15, 20:57
- Re: Geldfrage - Sternenschnuppe 06.08.15, 22:24
- Re: Geldfrage - kügelchen12 07.08.15, 8:49
- Und Sunny was ist nun?! - Milia80 09.08.15, 17:28