Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kügelchen12 am 07.08.2015, 8:49 Uhr

Geldfrage

Das kommt auf die Höhe des Nachzahlungsbetrag und das dies ja ergänzend zum Unterhalt ist, weiß ich nicht inwiefern Du monatelang finanziell zurückstecken musstest.

Ich würde, wenn mein Kind einen sehnlichen Wunsch hat, ihn diesen erfüllen, sofern dies nicht den Rahmen sprengt. Bar in die Hand drücken würde ich meinem Kind nichts. Am liebsten würde ich alle finanziellen "Löcher" die durch die monatelange Wartezeit erstmal stopfen und einen Teil als "Polster" zurückbehalten.

 
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