Geschrieben von berita am 04.04.2004, 10:12 Uhr |
Freiwillig gezahlter Unterhalt zurückfordern ?
Hallo,
also das kann ich mir nicht vorstellen, wenn ich jemandem Geld schenke, kann ich das doch nicht einfach zurueckverlangen, oder? Ob ich das ganze nun Unterhalt nenne oder nicht.. Vielleicht weiss es jemand unter www.recht.de genauer.
LG
Berit
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- Freiwillig gezahlter Unterhalt zurückfordern ? - Stiff 03.04.04, 18:02
- Re: Freiwillig gezahlter Unterhalt zurückfordern ? - Rob 03.04.04, 22:24
- Re: Freiwillig gezahlter Unterhalt zurückfordern ? - berita 04.04.04, 10:12
- @ berita - safrarja 04.04.04, 11:35