Geschrieben von Stiff am 03.04.2004, 18:02 Uhr |
Freiwillig gezahlter Unterhalt zurückfordern ?
Hallo,mein Ehemann ist nicht der Vater meines Kindes.Dieses ist ein anderer,der auch durch den Vaterschaftstest erwiesen wurde.Dieser zahlt jetzt schon seit längerem Unterhalt für das Kind und mich-FREIWILLIG.Nun ist es zum Streit gekommen,denn eigentlich wollte ich mich scheiden lassen,tue es nun aber doch nicht mehr und bleibe mit meinen Ehemann zusammen.Kann der Kindsvater den bis jetzt gezahlten Unterhalt zurückfordern? Schließlich wars ja freiwillig.
Re: Freiwillig gezahlter Unterhalt zurückfordern ?
Antwort von Rob am 03.04.2004, 22:24 Uhr
Hallo Steffi,
wie ist es denn rechtlich geregelt? Wenn es sich hier nur um einen privaten Test handelt und dein Mann die Vaterschaft nicht angefochten hat, dann ist dieser offiziell weiterhin der Vater.
Anspruch auf Unterhalt hast du demzufolge gegenüber den Exfreund nicht, demzufolge hätte er wahrscheinlich wohl auch Anspruch auf Rückzahlung.
Gruß, Rob
Re: Freiwillig gezahlter Unterhalt zurückfordern ?
Antwort von berita am 04.04.2004, 10:12 Uhr
Hallo,
also das kann ich mir nicht vorstellen, wenn ich jemandem Geld schenke, kann ich das doch nicht einfach zurueckverlangen, oder? Ob ich das ganze nun Unterhalt nenne oder nicht.. Vielleicht weiss es jemand unter www.recht.de genauer.
LG
Berit
@ berita
Antwort von safrarja am 04.04.2004, 11:35 Uhr
Hallo !
Verschenktes Geld kann man schon zurückfordern -zb wegen groben Undanks !
Wenn sie ihm also immer wieder erzählt hat sie liese sich für ihn scheiden und jetzt macht sie es doch nicht könnte es von daher schon sein daß er es zurückfordern kann !
LG safrarja