Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 03.04.2004, 22:24 Uhr

Freiwillig gezahlter Unterhalt zurückfordern ?

Hallo Steffi,
wie ist es denn rechtlich geregelt? Wenn es sich hier nur um einen privaten Test handelt und dein Mann die Vaterschaft nicht angefochten hat, dann ist dieser offiziell weiterhin der Vater.
Anspruch auf Unterhalt hast du demzufolge gegenüber den Exfreund nicht, demzufolge hätte er wahrscheinlich wohl auch Anspruch auf Rückzahlung.
Gruß, Rob

 
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