Geschrieben von Rob am 03.04.2004, 22:24 Uhr |
Freiwillig gezahlter Unterhalt zurückfordern ?
Hallo Steffi,
wie ist es denn rechtlich geregelt? Wenn es sich hier nur um einen privaten Test handelt und dein Mann die Vaterschaft nicht angefochten hat, dann ist dieser offiziell weiterhin der Vater.
Anspruch auf Unterhalt hast du demzufolge gegenüber den Exfreund nicht, demzufolge hätte er wahrscheinlich wohl auch Anspruch auf Rückzahlung.
Gruß, Rob
- Freiwillig gezahlter Unterhalt zurückfordern ? - Stiff 03.04.04, 18:02
- Re: Freiwillig gezahlter Unterhalt zurückfordern ? - Rob 03.04.04, 22:24
- Re: Freiwillig gezahlter Unterhalt zurückfordern ? - berita 04.04.04, 10:12
- @ berita - safrarja 04.04.04, 11:35