Geschrieben von BettiM. am 31.07.2009, 15:20 Uhr |
Fragen wegen Wohnungskündigung
Hallo...mein Ex hat nun endlich eine Wohnung gefunden und ist am 4 Ausgust dann auch weg aus meiner Wohnung...allerdings hatten wir uns keine Gedanken gemacht wie es mit meiner Wohnung weiter geht...ich und meine beiden Kinder werden hier noch 1 Jahr wohnen bleiben..da wir dann sowieso in eine ander stadt ziehen wollten wegen weiterführende schulen usw.
da wir den Mietvertrag beide unterschrieben haben..wollte ich wissen ob wir auch beide das mietverhältniss kündigen müssen..oder aber ob es reicht wenn wir dem Vermieter sagen dass er auszieht und er nur eine umschreibung macht.?
ich werde ja hier wohnen bleiben also .würde es doch gehen wenn er einfach seinen Namen aus dem vertrag streicht..weil ja dann auch die verteilung der nebenkosten auf weniger personen gerechnet wird
wäre gut wenn da jemand von Euch ahnung..hätte
gerne auch ein Beispiel wie ich das schreiben an den Vermieter aufsetzen könnte..hab davon echt kein plan:P
LG und danke
Re: Fragen wegen Wohnungskündigung
Antwort von Carina+Eve am 31.07.2009, 15:30 Uhr
hallo
wir sind damals zu unserer vermieterin gegangen und sie hat im mietvertrag festgehalten,das ich ab dem und dem termin die wohnung alss alleiniger mieter bewohnen.
einfach mal anrufen und nachfragen wie euer vermieter das regeln möchte.
gruß carina
Re: Fragen wegen Wohnungskündigung
Antwort von BettiM. am 31.07.2009, 15:38 Uhr
also keine kündigung geschrieben...nagut dann werde ich nacher mal schauen ..weil ich gelesen habe wenn irgendwas ist dass ich z.B die Miete nicht zahlen würde usw..dann würde man auch ihn anschreiben weil er ja mit unterschrieben hat ...alles bisschen komisch wenn man sich gerade getrennt hat ..was es da alles zu tun gibt und woran man alles denken muss..wahnsinn.
Re: Fragen wegen Wohnungskündigung
Antwort von Susi0103 am 31.07.2009, 17:38 Uhr
Rechtlich gesehen MUSS der Vermieter deinen Mann nicht rauslassen aus dem Vertrag.
Ist ne Frage der Sicherheit, denn wenn Du die Miete nicht zahlst, kann er sich die auch von deinem Mann holen.
Kündigen kann er also nicht "seinen Anteil".
Die Kündigung muss dann in jedem Fall von Euch beiden unterschrieben werden, wenn nur einer kündigt, ist das ungültig.
Fragen kostet allerdings nichts, vll ist der Vermieter nett und ihr regelt das irgendwie so, dass Du den Vertrag allein übernimmst.
Für die Ummeldung Deines Mannes an eine neue Adresse, ist kein Mietvertrag o.ä. vorzulegen, er geht einfach hin und meldet sich um mit dem Perso.
Lg, Susy
Melde mich ordnungsgemäß ab und @ ralph: PN!
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