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Geschrieben von Babybauch1993 am 12.02.2012, 22:21 Uhr

Frage ?

ich habe vor knapp 4 Wochen meine Kleine bekomme.
bin nicht mehr mit dem Vater zusammen, wie läuft des wenn er Unterhalt zahlt wie oft darf er die Kleine laut Gesetzt sehen ??
Und ab wann hat er sogar das Recht die Kleine über Nacht zu haben ?

 
6 Antworten:

Re: Frage ?

Antwort von mf4 am 12.02.2012, 22:33 Uhr

Ob und in welchem Umfang er das Kind sieht oder bei sich hat hat nichts mit dem Unterhalt zu tun. Er hat die gleichen Umgangsrechte, auch wenn er nie zahlt.

Ich würde von Beginn an kurze aber dafür häufige Besuche einführen, Papa geht mit dem Baby raus usw.
Lass ihn alltägliche Dinge machen, Baby baden, wickeln, Essen/Flasche machen, dass er alles kann und wenn es ein paar Monate alt ist und die beiden sich gut kennengelernt haben und er sich gut kümmert es auch mal über Nacht mitgeben.

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Re: Frage ?

Antwort von KKM am 12.02.2012, 22:35 Uhr

Rechte - hat er ab Geburt, unabhängig von der Unterhaltszahlung!!!

Ihr müsst einfach gucken, welches Modell für Euch passt....

Wenn das Kind nicht gestillt wird, spricht ja nichts dagegen, dass er es "sofort" mal nimmt.
Ich finde es sehr wichtig, dass es keine längeren Umgangspausen gibt!

Für ein Baby sind 1 - 2 Wochen ja eine Ewigkeit!

Wir haben das so gelöst, dass mein Ex die Kinder (ich bin seit der Schwangerschaft mit Nr. 2 alleine) jede Woche 2mal in meiner Wohnung besucht hat (das war echt ätzend für mich, für die Kinder jedoch ideal).

Als der Kleine ca. 9 Monate - und abgestillt - war, hat er sie nur noch 1mal in der Woche besucht und 1 Nachmittag in der Woche abgeholt.

Mit 1,5 Jahren hat er sie einmal wöchentlich 1 ganzen Tag abgeholt.

So sollte es eigentlich bis heute (Kids sind 12 und noch 8) sein, oft hat er jedoch keine Zeit und holt sie 1 - 2 mal im Monat für 1 Tag ab

Über Nacht und Urlaub will mein EX nicht - ist ihm zu stressig (der Arme)

Ihr müsst DIE Lösung finden, die zu EUREM Kind passt

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Re: Frage ?

Antwort von Babybauch1993 am 13.02.2012, 8:03 Uhr

Ja ich will halt das er die Vaterschaft allgemein ankennt.
ich hab zuvor eig immer gesagt das er kommen darf. Er ist nur einmal ins Krankenhaus gekommen.
Und seit her hat er immer abgesagt :( einmal weil ihm ne Viertel Stunde zu doof ist vor der Arbeit aber er fährt an meinem Haus eh vorbei.
Ich find ne viertel stunde viel.
Naja und weil er eh nie kommt hab ich halt gesagt wenn er weiter so macht braucht er gar nicht mehr irgendwann kommen.
Weil er mir mit dem Jugendamt gedroht hat hab ich mal nachgefragt :)

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du findest ne viertel Stunde viel?

Antwort von Savanna2 am 13.02.2012, 13:30 Uhr

na prima, dann gib doch dem vater das Kind 23 St und 45 min und die siehst es dann für 15 min und dann 5 Tage oder wielange nicht.
Und vor der Arveit ist ein denkbar unentspannter Zeitpunkt, denk doch mal nach, an dein Kind und den Vater.

Da würde ich dir auch mit dem JA aufs Dach steigen.

ich gehe mal davon aus ihr seid noch recht jung, ihr solltet euch dringend beraten lassen.

Lässt er es auf einen Richter ankommen, wird er idR das Kind mehrmals pro Wo sehen dürfen und das länger wie 15 min die ja mal gar nichts bringen.
Denn so wird es im allgemeinen für Babys empfohlen damit sich vertrauen aufbauen kann.

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Re: du findest ne viertel Stunde viel?

Antwort von Babybauch1993 am 13.02.2012, 13:44 Uhr

Er sagt ja immer ab was soll ich machen.
Ich finde bevor er gar nicht kommt ist eine viertel Stunde viel so wie er es macht lernen die Zwei gar nicht kennen.
Heute war er für ne halbe Stunde da. Aber was bringt des meinem Kind alle 4 Wochen ?
deswegen meine ich das es sich lohnt auch mal öfter zu kommen für eine Halbestunde od viertel Stunde.
Kapiert ihr des wie ich es meine ? Nicht das er nur ne viertelstunde kommen darf

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Re: du findest ne viertel Stunde viel?

Antwort von Savanna2 am 13.02.2012, 14:41 Uhr

geh mit ihm zum JA und macht Besuchzeiten aus wenns nicht klappt kannst du ncihts dafür.

Gib ihm etwas Zeit, manche Männer brauchen etwas und sind ängstlich bei so einem kleinen ind, bei uns war es auch so dass er später mehr mit dem Kind anfangen konnte wie sie nciht mehr so ganz zerbrechlich war.

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