Geschrieben von Pinky2 am 16.02.2009, 13:06 Uhr |
Frage zum Unterhalt
Hallo,
mein Ex hat mir ein Schreiben reingereicht nachdem er den Unterhalt Krankheitsbedingt kürzen möchte. Er bekommt seid ein paar Monaten Krankengeld. Jetzt hab ich in der DD-Tabelle nachgeschaut und er liegt mit diesem Nettoeinkommen noch 12 Euro über der Grenze wo er Abstufen könnte. Ich hab ihn eben angerufen und er meint das er sich noch berufsbedingte Aufwendungen abziehen könnte. Dann würde er unter dem Satz liegen.
Bevor ich jetzt die Pferde scheu mache und das der Bagis mitteile wollte ich fragen ob er den Recht hat. In der Tabelle steht es auch so drinne. Dann muss ich morgen schnellstens zur Bagis und das mitteilen. Dabei hab ich da heute angerufen und mal nach meinem Schreiben von vor vier Wochen gefragt. Ist noch nicht bearbeitet.
Mist, wenn mein Ex ab nächsten Monat weniger zahlt, meine Mieterhöhung noch nicht bearbeitet wurde, hab ich mal eben im März 110 Euro weniger, grummel. Bei mir stapeln sich die Rechnungen, neue Schuhe sind fällig und und und.
Lieben Gruss
Pinky ( und ja, ich suche nach Arbeit, bevor das wieder kommt)
Re: Frage zum Unterhalt
Antwort von RainerM am 16.02.2009, 13:17 Uhr
Kommt darauf an, wie du selber es handhaben willst: freundlich, oder ernst.
Freundlich:
Du gehst darauf ein.
Ernst:
Eine Kürzung des Unterhaltes ist nur zulässig, wenn sich die Einkommensverhältnisse auf Dauer verändern. Und solange man davon ausgehen kann, dass er gesund wird, ist es also nur eine vorübergehende Situation, die eine Kürzung rechtlich wohl nicht begründet.
Re: Frage zum Unterhalt
Antwort von desireekk am 16.02.2009, 14:08 Uhr
Ich klenne Eure Situation nicht.
DFrage deshalbb und merke "ins Blaue" an:
Die DT gilt für 3 unterhaltsberechtigte Personen.
Für jede weniger "rutscht" er eine Stufe teurer/höher!
Berufsbedingte Aufwendungen kann er i. d. R. 5% abziehen.
Wurden alle Sonderzahlungen (Weihnachts- Urlaubsgeld) auf die Gesamtmonate umgelegt?
Viele Grüße
Désirée
Auch frage zum Unterhalt
Antwort von Hazelnut am 16.02.2009, 14:52 Uhr
Darf sich der KV auch als Unterhaltsberücksichtigte
Person rechnen ? Sprich die DDTabelle rechnet mit max. 3 Kindern
kommt noch eine Unterhaltsberechtigte Person dazu rutschen alle
automatisch eine Stufe runter oder ? Zumindestens habe ich es so verstanden .
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