Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 07.01.2008, 20:41 Uhr

Frage zu Unterhaltsberechnung

Tja... so einfach ist das nicht zu beantworten...
Auf welcher Grundlage zahlt er denn die bisherigen 170 EUR?

Wenn das ein Titel ist, muß er zusehen, daß dieser Titel geändert wird.

Ansonsten kommt es eben drauf an, wieviel Unterhaltsberechtigte Personen von seinem Einkommen versorgt werden müssen...

www.mein-recht.de ist eigentlich immer ganz gut!

Viele Grüße

Désirée

 
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von Sonja31 02.01.2008

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Stichwort: Unterhaltsberechnung

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