Geschrieben von desireekk am 07.01.2008, 20:41 Uhr |
Frage zu Unterhaltsberechnung
Tja... so einfach ist das nicht zu beantworten...
Auf welcher Grundlage zahlt er denn die bisherigen 170 EUR?
Wenn das ein Titel ist, muß er zusehen, daß dieser Titel geändert wird.
Ansonsten kommt es eben drauf an, wieviel Unterhaltsberechtigte Personen von seinem Einkommen versorgt werden müssen...
www.mein-recht.de ist eigentlich immer ganz gut!
Viele Grüße
Désirée
- Frage zu Unterhaltsberechnung - Skippy007 07.01.08, 20:30
- Re: Frage zu Unterhaltsberechnung - desireekk 07.01.08, 20:41
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von Sonja31 02.01.2008
Stichwort: Unterhaltsberechnung